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27.07.01 -- Petra Haus

RE: Antwort vom Ordnungsamt wegen Anleinpflicht














Hi Sandra,

ich glaube der Unterschied zwischen Naturschutz und Landschafsschutz besteht darin, dass wir unsere Hunde in einem Landschaftsschutzgebiet laufen lassen können, in einem Naturschutzgebiet jedoch nicht. Dort ist wohl nur, wenn überhaupt, mit Leine erlaubt.
Weiß nicht 100%ig ob das so richtig ist. Meine ich hätte das mal wo gelesen...

Grüße von Petra und Kid dem Wäller!
Thema: Antwort vom Ordnungsamt wegen Anleinpflicht


 
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