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23.07.01 -- Sandra/Rexi

Über die Sachkundeprüfung in NRW














Über die Sachkundeprüfung in NRW


Gütersloh/NRW, 20.3.01

Verhalten gegenüber anderen Hunden? Coupiert? Familienhund? - das Zusammentreffen der 40 Hundehalter zur ersten "Sachkundeprüfung nach der Landeshundeverordnung" im Ratssaal glich einer Familienveranstaltung. Breitschultrige Milieu-Typen in Lederjacken oder "Miezen" im Minirock - weit und breit nicht zu sehen. "Es kommen nur die, die ein reines Gewissen haben", überspitzt eine ältere Frau kurz vor der Prüfung zum "Hundeführerschein".
Wie kaum ein anderes Thema beschäftigen die so genannten "Kampfhunde" die Gemüter: Die neue Anlage zur Hundeverordnung und Maulkorbpflicht, Wesensprüfung und Zuchtverbot. Jetzt gilt eine weitere Hürde für Halter dieser Hunde, die in der Anlage 1 und 2 der Landeshundeverordnung aufgeführt sind (z. B. Pitbulls, Mastinos, Dobermänner oder Rottweiler): Es gilt, einen Sachkundenachweis abzulegen. Zur Prüfung wurden am Freitag die 75 Halter eingeladen, die ihren Hund angemeldet haben und in der Öffentlichkeit weiter führen wollen.

Schikane? "Nein", findet Martina Wielers. "Auf jeden Fall sollte man sich die Halter angucken", sagt sie 20 Minuten vor der Prüfung und grenzt ein: "Aber die Dunkelziffer derer, die ihren Hund nicht anmelden und nicht zu dieser Prüfung kommen, schätze ich extrem hoch ein." Den Fragenkatalog habe sie intensiv studiert und sich auf die Prüfung vorbereitet. Es geht um Dory. Für den dreijährigen Rottweiler schmeißt sie sich ins Zeug. Ein wenig nervös sei sie schon. Aber: "Die Fragen sind eigentlich problemlos zu beantworten, wenn man sich mit dem Hund beschäftigt."

"Wer hier ist, der hat auch Ahnung. Die anderen nicht."

Die Prüfung ist in drei Teile unterteilt: Fragen zu Verhalten und Erziehung, Haltung und Tiergesundheit sowie Recht stehen als Multiple-Choice-Test an. Beispiel: "Ihr Hund läuft frei, nach mehrfachen Rufen kommt er nicht. Wie verhalten sie sich?" oder "Den Hund an die Leine zu nehmen ist a) immer richtig, b) situationsbedingt richtig oder c)falsch?"

Zwei Frauen sitzen vor dem Ratssaal und fachsimpeln über ihre Dobermänner. "Schikane? Nein!", sagen sie. Auch die 50 Mark Prüfungsgebühr sind ihnen egal. "Diese Prüfungsgeschichte ist ganz einfach: Die Leute, die hier sind, haben Ahnung. Die anderen nicht." Doch das größte Problem bleibe bestehen: Dem Wildwuchs unter Züchtern und Haltern könne man so nicht begegnen.

17 Uhr, es geht los, die Fragebögen werden verteilt, eine Stunde ist Zeit. "Ich glaube schon, dass sich viele ungerecht behandelt fühlen", sagt Dr. Georg Paß, Veterinärmediziner des Kreises, und schaut sich um. "Ein typische Klientel der sogenannten Kampfhunde kenne ich nicht." Hier würden sich vor allem jene prüfen lassen, die sich um ihre Hunde sorgen.

Martina Linnenbecker braucht für die 60 Fragen genau fünf Minuten. "Die Fragen waren mehr oder weniger mit dem gesunden Menschenverstand zu beantworten", sagt die Halterin eines fünfjährigen Rottweilers. "Sehr speziell waren nur die Fragen im medizinischen Bereich, über Impfungen zum Beispiel. Da habe ich mich bisher auf meinen Tierarzt verlassen", sagt sie.

Der Prüfungstag endet, wie er begann: Mit Gesprächen über die Lieblinge mit den vier Beinen und dem mal längeren, mal kürzeren Schwanz. Und das Thema "Spinner", die ihre Hunde als Waffe missbrauchen. "Wir müssen uns wegen dieser Illegalen dumme Sprüche anhören", ärgert sich Linnenbecker.

Am 1. Januar 2002 kommt Neues auf die Hundehalter zu: Von da an gilt die Chip-Pflicht für Hunde, die über 20 Kilogramm wiegen und eine Risthöhe über 40 Zentimeter haben. 1.100 Tiere wurden bis jetzt beim Ordnungsamt registriert. Außerdem müssen die Besitzer ein Führungszeugnis sowie einen Versicherungsnachweis vorlegen. Dieser Pflicht müssen Halter nachkommen, die nicht mindestens drei Jahre lang einen Hund gehalten haben.


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