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23.07.01 --
Claudia Seidel
RE: Über die Sachkundeprüfung in NRW
Hi Sandra,
[[....... Dieser Pflicht müssen Halter nachkommen, die nicht mindestens drei Jahre lang einen Hund gehalten haben...]]
Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Muß man den jetzigen Hund oder einfach nur irgendwann mal irgendeinen Hund gehalten haben?
Gruß, Claudia
Thema:
Über die Sachkundeprüfung in NRW
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