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23.07.01 -- Claudia Seidel

RE: Über die Sachkundeprüfung in NRW














Hi Sandra,

[[....... Dieser Pflicht müssen Halter nachkommen, die nicht mindestens drei Jahre lang einen Hund gehalten haben...]]

Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Muß man den jetzigen Hund oder einfach nur irgendwann mal irgendeinen Hund gehalten haben?

Gruß, Claudia
Thema: Über die Sachkundeprüfung in NRW


 
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