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schlomo und ich lebens sehr nahe am waldrand, wo es auch einige jagdreviere gibt. ich kenne die gesetzliche situation in der brd nicht, wohl aber die in österreich. diese jetzt hier zu schildern wäre a.) zu lang und b.) sowieso sinnlos. warum? weil wenn der jäger mal abgedrückt hat es die frage der beweisführung gibt! die mag dir zwar recht geben aber dein wuffi ist dann tot oder schwer verletzt und die strafen für fehlverhalten von jägern sind eher minimal.
ich habe daher die meisten jäger in der umgebung kontaktiert, ihnen über schlomo berichtet, ihnen angeboten sich ihn im freien und sein verhalten anzusehen! sowas spricht sich rasch herum. garantie ist es auch keine, aber zumindest eine möglichkeit das risiko einzugrenzen.
klaus
ps: und das unsere spaziergänge durch den wald beobachtet wurden, weis ich mittlerweile.
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