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Hallo liebe Hundefreunde,
mein vorangegangenes posting zum Gesetzentwurf hat Euch ja schon gezeigt, dass ich mich schwerlich damit abfinden kann, dass unsere Politiker versuchen, die Demokratie und Grundrechte mit Füßen zu treten. Da bin ich doch schon sehr frustriert über das, was im Moment abgeht!
Die nachfolgende Petition hab ich heute an den Bundesrat geschickt.
Liebe Grüße
ein nachdenklicher GILL
Petition an den Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates,
das unter der Drucksache 14/4451 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wurde Ihrerseits kommentiert und dem Entwurf bei der Beschlussfassung beigelegt.
Es steht außer Frage, das gegen gefährliche Hunde und unfähige/ kriminelle Hundehalter vorgegangen werden muss! Es steht auch außer Frage, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung zur Tierhaltung geben muss +#8211; nach meiner Auffassung in Form eines Heimtierzuchtgesetzes. Vorschläge von kompetenter Seite gibt es zu Hauf.
Nach wie vor stelle ich mich auf den Standpunkt, dass Rasselisten ein untaugliches Mittel zur Verhinderung von Beißunfällen sind. Dies zeigen genügend Beispiele aus dem Ausland, wo Politiker ebenfalls HVO´s mit Rasselisten erlassen haben. Das Problem wird nicht gelöst werden, sondern nur auf anderer Rassen umgelagert. Ist es Ihr fernes Ziel jegliche großen Hunderassen +#8222;auszurotten+#8220;, denn die Liste der Rassen, die auf den Index kommen, wird sich in Folge erweitern!!
Jeder, aber auch jeder Hund einer jeden Rasse kann durch Qualzuchten, Misshandlungen und/ oder Fehlverhalten seines Hundeführers zu einem Beißer/ zu einer Gefahr werden.
Die einzig sachliche und gesetzeskonforme Hundeverordnung hat in meinen Augen das Bundesland Thüringen! Dort wird genau definiert, was ein gefährlicher Hund ist +#8211; ohne die Erstellung von Rasselisten! Nur diese HVO Deutschlands ist nach meiner Auffassung mit Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren, aber nicht der Gesetzentwurf des Herrn Otto Schily, den Sie verabschieden und billigen wollen!
Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz ruft in mir absolutes Befremden hervor.
Besonders der Artikel 1 §2 Überwachung Absatz 2 läst für mich nur den Schluss zu, das in diesem Land die Demokratie auf der Strecke bleibt!
Es kann doch nicht angehen, das Hundehalter z.B. in ihren Grundrechten ( Artikel 13 GG Unverletzlichkeit des Wohnraumes) eingeschränkt werden und somit durch Sie und den Bundestag gegenüber Mördern, Sexualstraftätern, Terroristen (um nur eine kriminelle Gruppierungen zu nennen) der Willkür von Behörden und Denunziantentum ausgesetzt werden.
Sollte nicht in diesem Staat für ALLE gleiches Recht gelten ??
Ich bitte Sie um Stellungnahme zu nachfolgendem:
- Warum gehen Sie in Ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf nicht auf die Änderung des GG Artikel 13 ein?
- Warum werden die Hundehalter gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen (Kriminellen) benachteiligt in dem Sie das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Wohnraumes für diese einschränken wollen ?
- Warum gilt für Hundehalter die Umkehr der Beweislast ?
- Werden Sie dazu beitragen dass das Grundgesetz dahingehend geändert wird, dass Artikel 13 GG nicht mehr für Hundehalter gilt und wenn ja begründen Sie dies bitte ausführlich!
- Welche Fachleute (Kynologen, Sachverständige etc.) haben Sie bei der Erstellung der Rasselisten beraten?
In Erwartung einer baldigen Antwort
verbleibt mit freundlichen Grüßen
U. Purrmann
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