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An alle Interessierten,
unter der Drucksache 14/4451 wurde von vom Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verabschiedet.
Den Gesetzestext und die Stellungnahme des Bundesrates könnt Ihr unter
www.hug-berlin.de downloaden.
Ich kann nicht fassen, wie unsere Politiker Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und das Grundgesetz mit Füssen treten!
Der Artikel 1 §2 Überwachung Absatz 2 schränkt das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Wohnraumes ein - wohlgemerkt für Hundehalter!
Somit sind wir ALLE der Willkür von Behörden und Denunzianten ausgeliefert.
Wir werden also in unseren Grundrechten eingeschränkt!
Jeder Mörder, Sexualstraftäter, Terrorist oder andere Kriminelle haben nun mehr Grundrechte als wir! Deren Wohnraum darf nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl (außer bei Gefahr im Verzug) durchsucht/ betreten werden und dieser Personenkreis gilt so lange als unschuldig, bis ihm seine Schuld nachgewiesen wird.
Der einzige Kommentar des Bundesrates ( von dem nach meinem Wissen das ganze noch "abgesegnet" werden muss) ist in der Stellungnahme des selben nachzulesen!!
Mit keinem Wort geht der Bundestag und der Bundesrat auf die Aufweichung des Grundgesetzes ein!!
Wer nun noch nicht aufwacht und denkt die ganze Sache beträfe ihn nicht, dem kann ganz schnell das böse Erwachen ereilen.
Nachdenkliche Grüße
GILL
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