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16.12.00 --
Tanja, Achim + Cyril
RE: Petition an den Bundesrat zum Gesetzentwurf Drucksache 14/4451
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Hallo,
ich nehme an, dass er das Gutachten zur Auslegung vin § 11b des Tiersch.gesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) meint.
Es soll, wie der Name schon sagt, die durch das Tiersch.gesetz verbotenen Qualzuchten (von Augenerkrankungen über Erkrankungen durch Übertypisierung bis zu HD, etc.) definieren, damit dieses gesetzlich umgesetzt werden kann. Es wurde vom BLM in Auftrag gegeben und von verschiedenen Veterinäemedizern ausgearbeitet. (Falls irgendwer die Autoren wissen möchte, tippe ich sie hier gerne ein).
Da es bei mir recht lange gedauert hat bis es nach der Bestellung kam, fasse ich den Abschnitt zu Aggressionszuchten mal kurz zusammen. Ihn als Grundlage für die Rasselisten zu nehmen erscheint mir fragwürdig.
Unter Punkt 2.1.1.2.6. Verhaltensstörung: Hypertrophie des Aggressionsverhaltens
Definition:
Übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar und biolgisch weder bezüglich Zweck noch Ziel sinnvoll ist.
Vorkommen:
Es kann grundsätzlich bei ALLEN Rassen oder Zuchtlinien auftreten, zeigt sich jedoch besonders ausgeprägt bei bestimmten Zuchtlinien der Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier.
Genetik.
Der Erbgang ist nicht geklärt. Art und Ausmaß aggressiven Verhalten sind aber zu einem erhebl. Teil auch genetisch bestimmt.
Symptomatik:
Unter diesem Punkt unterscheiden die Gutachter zwischen normalem, kontrollierten Aggressionsverhalten und dem hypertrophem Aggressionsverhalten und zitieren in diesem Zusammenhang Fedderson-Petersen mit der Aussage, dass bereits 4 Wochen alte Welpen letzteres zeigen können.
Empfehlung:
Hier sagen die Gutachter sinngemäß, dass das hypertrophe Aggressionsverhalten artgemäßes Sozialverhalten verhindert und so Leiden verursacht, was züchterische Maßnahme erfordert. Sie fordern jedoch NICHT bestimmte Rassen zu verbieten, sondern:
"Für potentielle Zuchttiere ist ein Wesenstest zu fordern, in dem die Fähigkeiten zu sozialen Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist. Zucht- verbot für Tiere, die den Wesensstest bestehen.".
Vergleicht man dieses Zitat mit den unter "Vorkommen" aufgeführten Punkt, dass es bei allen Rassen vorkommt, bedeutet das, dass die Gutachter für alle Zuchten aller Rassen einen Wesenstest für die Zuchtzulassung fordern und mehr nicht!
Dieser Forderung kann ich mich nur anschließen.
Übrigens ist das Gutachten auch in Bezug auf andere Krankheiten und der Tierzucht im Allgemeinen interessant zu lesen, auch wenn es leider ein bißchen Fachchinesisch enthält (Begriffe werden aber hinten "übersetzt".)
Es sollte, nach Fertigstellung, mit den Zuchtverbänden und Tierschutzverbänden diskutiert werden (wie weit die damit sind, weiß ich nicht) und dann als Grundlage für gesetzliche Zuchtregelungen gelten.
Bestellen kann es jeder online und kostenlos unter:
http://www.bml.de/
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Viele Grüße
Tanja
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