Hunde.com Startseite Das neue Hundeforum - jetzt anmelden!
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




09.12.00 -- Gaby Fornari

Kampfhundesteuer-Düsseldorf !!!!!
















Michels schrieb:
] Liebe Freunde,
]
] im Folgenden unser Widerspruch gegen die Heranziehung zur Kampfhundesteuer.
] Weiterverbreitung ist erwünscht. Gegen eine Verwertung durch andere
] bestehen keine Bedenken.
]
] Oberbürgermeister
] - Steueramt -
]
] 40200 Düsseldorf
]
]
] Heranziehung zur Hundesteuer
]
] Sehr geehrte Damen und Herren!
]
] Hiermit legen wir gegen den Bescheid vom 06. 12. 2000 - Aktenzeichen -
]
] Widerspruch
]
] ein.
]
] Wir beantragen,
]
] 1. den angefochtenen Bescheid aufzuheben, soweit er ab 01. 10. 2000 eine
] erhöhte Hundesteuer festsetzt und
]
] 2. den Vollzug dieses Bescheides bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der
] erhöhten Hundesteuer auszusetzen.
]
] Begründung:
]
] § 2 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 3 Satz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt
] Düsseldorf erklärt ab 01. 10. 2000 Hunde, bei denen nach ihrer besonderen
] Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr
] einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr der
] öffentlichen Sicherheit ausgehen kann, zu "Kampfhunden" und setzt für diese
] Hunde eine erhöhte Hundesteuer fest.
]
] Um der Stadtverwaltung den Nachweis der erhöhten Gefahr der Verletzung von
] Personen oder der Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu ersparen,
] erklärt die Hundesteuersatzung in § 2 Abs. 3 Satz 2 die in den Anlagen 1
] und 2 der Landeshundeverordnung NRW aufgeführten Hunderassen kurzerhand zu
] "Kampfhunden" und stellt sie damit den in § 2 Abs. 3 Satz 1 beschriebenen
] gefährlichen Hunden gleich.
]
] Der Begriff "Kampfhund" ist in der Fachsprache der Kynologen nicht bekannt.
] Bei diesem Begriff handelt es sich um eine Sprachschöpfung der
] Boulevardpresse, die damit eine zähnefletschende, vor Muskelkraft
] strotzende Bestie - natürlich aus dem Ausland stammend - bezeichnet. Der
] Begriff "Kampfhund" soll die 70 v. H. aller Deutschen, die ohnehin etwas
] gegen alles haben, was aus dem Ausland kommt, ansprechen. Für uns gehört
] damit der "Kampfhund" in das Wörterbuch des Unmenschen. Er beleidigt nicht
] nur Hunde, sondern auch Menschen. In "richtigem" Verständnis dieses
] Begriffs haben daher die Gerichte, die bisher Kampfhundelisten anerkannt
] haben, eine Ausdehnung dieses Begriffs auf "gesellschaftlich akzeptierte" -
] natürlich deutsche Hunderassen - abgelehnt. Hierbei ist der Begriff
] "gesellschaftlich akzeptiert" wohl eine moderne Umschreibung für das
] "gesunde Volksempfinden" längst überwunden geglaubter Tage. In einem
] Rechtsstaat sollten Gerichte nicht mehr mit diesen Begriffen argumentieren.
]
] Obwohl Hunde der Anlage 2 der Landeshundeverordnung nicht einmal in der
] Hundesteuer-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes erwähnt werden,
] kann der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nun für sich in Anspruch
] nehmen, als erster und einziger in Deutschland Rottweiler und Dobermann -
] urdeutsche Hunderassen - zu Kampfhunden erklärt zu haben. Konrad Adenauer
] würde sich im Grabe herumdrehen, wenn er erführe, daß ein seiner Partei
] angehörender Oberbürgermeister ihn in die Nähe des Rotlichtmilieus rückt,
] nur weil er mehrere Rottweiler sein eigen nannte.
]
] Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf will offensichtlich mit seiner
] Hundesteuersatzung die Hundevernichtungspolitik der Frau Höhn unterstützen.
] Anders macht die kritiklose Übernahme der Höhnschen Rasselisten keinen
] Sinn. Er verkennt dabei, daß es nicht Aufgabe einer Hundesteuer sein kann,
] abstrakte oder erfundene Gefahren zu bekämpfen. Von erfundenen Gefahren
] sprechen wir, weil die Arbeit des Düsseldorfer Ordnungsamtes in der
] Vergangenheit mit relativ wenigen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
] offensichtlich ausgereicht hat, um die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger
] vor gefährlichen Hunden zu schützen. In Düsseldorf ist es jedenfalls in der
] Vergangenheit nur dann zu schwerwiegenden Beißvorfällen gekommen, wenn
] Kriminelle ihre Hunde als Waffe mißbrauchten.
]
] Nun zur Qualität der "Kampfhundelisten" des Landes Nordrhein-Westfalen und
] damit der Listen der Hundesteuersatzung der Stadt Düsseldorf: Neben den
] sattsam bekannten ausländischen Rassen, die für Lieschen Müller Ausbund
] allen Übels sind und den ebenfalls in der Presse schlechtgeschriebenen
] Rottweilern und Dobermännern findet man dort nur Exoten, die in Deutschland
] allenfalls in wenigen Exemplaren leben und weder in der Öffentlichkeit noch
] in einer Beißstatistik auftauchen. Der Anführer der Beißstatistiken, der
] Deutsche Schäferhund, wird natürlich - weil er schließlich gesellschaftlich
] akzeptiert ist - nicht erwähnt. Wir werfen der Hundesteuersatzung der Stadt
] Düsseldorf - ebenso wie der Landeshundeverordnung NRW - vor, daß sie davon
] ausgeht, die Gefährlichkeit eines Hundes nach seiner Rassezugehörigkeit
] beurteilen zu können. Diese Meinung ist wissenschaftlich unhaltbar. Im
] Verfahren vor dem Verwaltungsgericht werden wir hierfür Sachverständige
] benennen.
]
] Unseres Erachtens verstößt § 2 Absatz 3 Satz 2 der Hundesteuersatzung der
] Stadt Düsseldorf gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil er einer nicht
] vorhandene Gefahr mit einem absolut untauglichem Mittel begegnen will.
] Außerdem handelt es sich um einen Verstoß gegen den Grundsatz der
] Verhältnismäßigkeit der Mittel staatlichen Handelns. Hunderte von
] unbescholtenen Bürgern wird eine exzessive Steuerbelastung zugemutet, um
] einige Kriminelle (die ohnehin keine Hundesteuer zahlen) zu einem
] Ausweichen auf andere Hunderassen, die heute noch nicht in den Höhnschen
] Listen stehen, zu veranlassen. Die Auswahl der in den Listen der
] Landeshundeverordnung genannten Hunderassen ist zudem willkürlich und damit
] verfassungswidrig und somit nichtig. Der Gesichtspunkt der
] Verwaltungsvereinfachung kann diese Rechtsverstöße nicht rechtfertigen..
]
] Desweiteren greift die von uns angefochtene Vorschrift auch in das
] Grundrecht auf Eigentum der betroffenen Hundehalter ein. Keiner konnte
] damit rechnen, daß sein Hund - obwohl sich weder Hund noch Halter
] irgendetwas zu Schulden kommen ließen - jemals mit einer so exzessiven
] Steuer belegt werden würde. Für viele Hundehalter bedeutet die erhöhte
] Steuer, daß sie im Interesse ihres Tieres einen erheblichen Teil ihres
] Einkommens verlieren oder ihr Tier abschaffen müssen. Die
] Hundesteuersatzung zwingt damit zu einem tierschutzwidrigen Verhalten. Ihre
] Konsequenz ist Tierheim und Giftspritze. Andere Städte haben deshalb mit
] gutem Grund ihre erhöhte Hundesteuer auf Neuanschaffungen beschränkt.
]
] Die Halter der Listenhunde werden künftig in drei Gruppen gespalten.
] Besserverdiende zahlen (erkaufen sie sich damit die Erlaubnis zur
] "Gefährdung" ihrer Mitmenschen?). Arme müssen ihre Hunde abschaffen und
] verlieren damit ein Stück ihrer Lebensqualität. Kriminelle pfeifen auf
] Hundeverordnung und Hundesteuersatzung und handeln so, wie sie es immer
] schon getan haben: Sie melden ihre Hunde nirgendwo und niemand wird ihnen
] weder eine normale noch eine erhöhte Hundesteuer abnehmen. Die erhöhte
] Hundesteuer kann die Menschen nicht vor verantwortungslosen Hundehaltern
] und ihren Tieren schützen. Letztlich ist diese Steuer nur Geldschneiderei.
]
] Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Heranziehungsbescheides ist
] begründet, weil damit zu rechnen ist, daß § 2 Abs. 3 Satz 2 der
] Hundesteuerverordnung im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten keinen
] Bestand haben wird."
]
] Mit freundlichen Rottigrüßen
]
] Michels


  9.12.00Kampfhundesteuer-Düsseldorf !!!!!   Gaby Fornari  
  10.12.00RE: 1 Ralf Meurer  


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck