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10.12.00 -- Ralf Meurer

RE: Kampfhundesteuer-Düsseldorf !!!!!

 














Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Verkündungsdatum 19.01.2000 die Rechtmäßigkeit eines erhöhten Steuersatzes für sogenannte "Kampfhunde" entschieden. Siehe dazu den Abdruck des Urteils, bei dem bereits alle hier vorgetragenen Aspekte Berücksichtigung fanden: http://www.vdh.de/aktuell/2k.bverwg.urteil.html

Insofern sollten Betroffene sich hinsichtlich des Gerichtsweges nicht allzuviel Hoffnungen machen.

Die "Energie" sollte vielleicht besser durch Zusammenschlüsse betroffener Hundehalter im Vorfeld zu erwartender Hundesteuersatzungen gebündelt auf den kommunalen Stadt-/Gemeinderat einwirken, die nach wie vor in eigener Souveränität über die Erhebung einer solchen Steuer entscheiden.

Sprecht die örtlichen Geschäftsstellen der Parteien an und fragt, wie sie zu einer "Kampfhundsteuer" in eurer Stadt/Gemeinde stehen.
Beteiligt euch mit euren Hunden an Orts-/Schul-Pfarrfesten und verschafft euch in eurem Umgebungsumfeld eine positive Gesinnung.
Verschafft euch als Hundehalter eine Lobby durchpositives Auftreten mit euren Hunden.
Informiert, organisiert und aktiviert, aber fangt dann nicht an zu heulen, wenns zu spät ist und ihr habt nichts getan.
...

Thema: Kampfhundesteuer-Düsseldorf !!!!!


 
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