Hunde.com Startseite Wildemann. Natur erleben im Harz
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




03.12.00 -- Gaby Fornari

Was tun wenn es an der Haustür klingelt Hamburg!!!
















Was tun, wenn es an der Haustür klingelt ?

Mit dem Ablauf der Frist für die Stellung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines "gefährlichen"(gefärdeten) Hundes beginnt für viele Hundehalter in Hamburg eine Zeit der Angst.

Was ist zu tun, wenn plötzlich der Hundekontrolldienst/Polizei vor der Tür steht ?

1. Auch wenn es schwer fällt, bewahren Sie die Ruhe.

2. Öffnen Sie die Tür nur, wenn Ihr Hund nicht sichtbar ist. (Am besten schließen Sie ihn vor jedem Türöffnen in ein anderes Zimmer ein. Denn nur bei Gefahr im Verzuge dürfen die Mitarbeiter, sofern es sich um Polizisten handelt, Ihre Wohnung ohne richterliche Anordnung betreten. Wo kein Hund zu sehen ist, kann es auch keine Gefahr im Verzuge geben.

3. Fragen Sie die Mitarbeiter nach ihren Dienstausweisen und schreiben Sie sich alle wichtigen Daten genau auf. Lassen Sie sich Telefonnummern geben, unter der Sie die zuständigen Sachbearbeiter erreichen können.

4. Lassen Sie die Mitarbeiter auf keinen Fall in Ihre Wohnung. (Sind sie erst einmal drinnen, entfällt sehr schnell der Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Fragen Sie, was die Mitarbeiter wollen.

5. Ziehen Sie zu dem Gespräch nach Möglichkeit einen Zeugen hinzu. Auch Familienangehörige können Zeugen sein.

6. Äußern Sie sich überhaupt nicht über Ihren Hund, weder Größe, Farbe noch Rasse sollten Thema sein und erwähnt werden.

Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen trifft Sie, wenn Ihr Hund nicht auffällig geworden ist, keine Mitwirkungspflicht. Vor der Einziehung eines Hundes muss Ihnen eine Einziehungsverfügung zugestellt werden. Diese Einziehungsverfügung kann im Allgemeinen nicht sofort durchgesetzt werden. Sie haben die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

7. Erklären Sie freundlich aber bestimmt, dass Sie zunächst mit Ihrem Anwalt/Anwältin sprechen müssen. Rufen Sie Ihren Anwalt/Anwältin an. Er/sie weiß, was zu tun ist.

Auch brauchen Sie Ihren Hund nicht ohne Weiteres dem Amtstierarzt vorführen. Und denken Sie daran, der Hundekontrolldienst tut nur seinen Job, auch wenn der uns nicht gefällt. Es bringt nichts, sich mit den Mitarbeitern anzulegen oder gar grob oder ausfallend zu werden. Bleiben Sie den Leuten gegenüber höflich und freundlich.

Aber schicken Sie sie weg !

Hilfe bekommen Sie bei:
Rechtsanwältin Marion Oberender, Tel.: 04124-8447, Fax: 04124-4317, E-Mail: MOberender@t-online.de


  3.12.00Was tun wenn es an der Haustür klingelt Hamburg!!!   Gaby Fornari  


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck