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22.11.00 -- Unah

Nochmals Hamburg














Hallo,

nochmals Hamburg für diejenigen, die immer noch glauben, es kann nicht wahr sein.


MFG
Sabine


(Quelle: www.maulkorbzwang.de)
Ticket nach Harburg

Bitte, denunzieren Sie schnell noch Ihren Hund!

Ende November läuft in Hamburg die Antragsfrist für die Erlaubnis zur Haltung sogenannter "gefährlicher Hunde" im Sinne der Hundeverordnung vom 28. Juni ab. Das betrifft in erster Linie die Hunde der "Kategorie I" (Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier) sowie deren Mischlingsnachkommen. Bei einer vage geschätzten Gesamtzahl dieser Hunde von mindestens 1.000 (frühere amtliche Schätzungen gingen eher von 2.000 Tieren oder sogar mehr aus) sind bisher nach offiziellen Angaben erst 200 Anträge auf Erlaubnis gestellt worden.

Diese magere Ausbeute ist für die bei der Durchsetzung der Hundeverordnung zusammenarbeitenden Kräfte Grund genug, kurz vor Fristablauf vereinte Anstrengungen zu unternehmen, um noch möglichst viele Hundehalter dazu zu bringen, Antrag auf Erlaubnis zu stellen und damit ihr Tier selbst unwiderlegbar als "gefährlichen Hund" im Sinne der Verordnung aktenkundig zu machen. So haben, verschiedenen Zeitungsberichten vom 9. November zufolge, die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS), der Hamburger Tierschutzverein (bzw. dessen Chef, Wolfgang Poggendorf) sowie die CDU "in einem breit angelegten Appell" alle Halter von Hunden der Kategorien I und II dazu aufgerufen, "die Verordnung zu akzeptieren und ihre Tiere anzumelden". Sinnigerweise wählten sie für diesen Appell zur Denunzierung des eigenen Hundes ihren gemeinsamen Auftritt bei der öffentlichen Vorstellung der neun Hundehalle in Harburg am 8. November. Ausserdem hat die BAGS alle Bezirksämter aufgefordert, "'vorbeugend' Öffentlichkeitsarbeit zu machen, auch mit dem Ziel, Hundehalter an ihre Verpflichtungen zu erinnern".

Es muss damit gerechnet werden, dass in den noch verbleibenden Tagen bis Fristablauf der Druck auf die "säumigen" Hundehalter zur Anmeldung ihres Tieres gesteigert werden wird. Panikmache durch Drohungen und durch gezielt ausgestreute (und von leichtfertigen Hundefreunden übers Internet weiterverbreitete) Gerüchte spielt bei dieser psychologischen Kriegführung eine besondere Rolle. Leider meinen auch manche Hundefreunde, sie müssten jetzt noch schnell in den staatstragenden Chor einstimmen.

Selbstverständlich nur in allerbester Absicht wollen sie die "säumigen" Hundehalter davon überzeugen, auf keinen Fall die Anmeldefrist zu verpassen, da sonst ihre Tiere als erste weggenommen und getötet würden. Das hört sich scheinbar vernünftig an, doch allergrösste Zweifel sind geboten.

Dass der Prozentsatz angemeldeter "Kampfhunde" in Hamburg so niedrig ist (maximal 20%), hat seinen Grund in der expliziten Ankündigung des Senats, Erlaubnisse zur Haltung von Kategorie-I-Hunden würden nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gewährt. Demnach kommt die Beantragung der Haltungserlaubnis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Auslieferung des eigenen Hundes ins Vernichtungslager gleich. Zur Erinnerung die Worte Ortwin Rundes in der Pressekonferenz am 28. Juni:

"Zwar sei es für ihre Halter möglich, für diese Tiere Ausnahmegenehmigungen zu bekommen. Doch sei dies, wie der Bürgermeister hervorhob, 'lediglich eine theoretische Möglichkeit', da ihre Eigenschaft als gefährlicher Hund als 'unwiderleglich' vermutet werde. Die Ordnungsbehörden seien gehalten, keine Genehmigungen zu erteilen.

Binnen fünf Monaten müssen diese Tiere von den Ordnungsämtern registriert sein. Sie sollen dann ihren Haltern genommen und eingeschläfert werden."

(WELT, 29.6.2000)

Denjenigen, die aus treudeutscher Blödheit oder einfach nur aus hilfloser Verzweiflung darauf hoffen, diese explizite Vernichtungsdrohung gegen hunderte von Hunden sei vielleicht nur in momentaner Erregung ausgesprochen worden und heute nicht mehr aktüll, hat die SPD es mit einer Erklärung ihrer Bürgerschaftsfraktion im Oktober noch einmal schriftlich gegeben:

"Ein berechtigtes Interesse zum Halten einer Waffe auf vier Beinen kann es nach Ansicht der SPD-Fraktion grundsätzlich nicht geben. Bei konsequenter Anwendung wird die Hundeverordnung also dazu führen, dass so gut wie keine Genehmigungen zur Haltung gefährlicher Hunde erteilt werden."

Und wer es jetzt immer noch nicht glaubt, möge die Tatsachen betrachten:

200 Anträge auf Erlaubnis wurden bisher gestellt, aber nur in 16 Fällen wurde bisher eine Erlaubnis erteilt. Die Presse berichtete über einen Fall, wo die Erlaubnis zur Haltung einer dreijährigen Hündin, die schon als Welpe in die Familie kam, vom zuständigen Bezirksamt verweigert wurde.

In der Begründung wurde mit zynischer Kälte ausgeführt, dass ein dreijähriges Zusammenleben mit einem Hund nicht ausreichend sei, um eine enge Beziehung herzustellen, die als "berechtigtes Interesse" im Sinne der Hundeverordnung anzuerkennen ist.

Mögen diejenigen Hundefreunde und Aktivisten, die jetzt besten Gewissens die "säumigen" Hundehalter zur Anmeldung ihres Tieres überreden wollen, doch einmal darüber nachdenken, warum die vereinten Anstrengungen der BAGS, der Ämter, des Herrn Poggendorf und der CDU ganz genau in dieselbe Richtung gehen. Doch wohl nicht etwa, weil diese Kräfte das Wohl der betroffenen Hunde und Menschen im Auge haben?! Nein, sondern weil sie bis Fristablauf eine möglichst hohe Quote der "Erfassung" der zu tötenden Hunde anstreben. Und dafür gibt es überhaupt keine effektivere Möglichkeit als die "freiwillige" bzw. durch Drohungen erpresste Selbstanzeige der Hunde durch ihre Halter.

Manche Hundefreunde vermuten, die Behörden hätten aufgrund von Denunziationen aus der Nachbarschaft, polizeilichen Beobachtungen usw. sowieso schon sämtliche Hunde der Kategorie I und II registriert. Aber erstens sollte man sich darüber keine übertriebenen Vorstellungen machen, wenn man nicht der Einschüchterungspropaganda der Politiker und Ämter aufsitzen will. Und zweitens bedeutet das Vorliegen einer Denunziation aus der Nachbarschaft ja noch nicht, dass die Ämter den Hund einfach und problemlos sofort nach Fristablauf beschlagnahmen können. Sehr viel bequemer ist es für die Ämter, wenn der Halter sein Tier selbst definitiv als "gefährlichen Hund" anmeldet und damit "freiwillig" von vornherein auf sämtliche rechtlichen Möglichkeiten verzichtet, die rassenmässige Zuordnung des Tieres überhaupt noch in Frage zu stellen.

Wahrscheinlich verkennen einige Hundefreunde, die jetzt ganz schnell noch die Anmeldung der Hunde empfehlen, auch die durch die Hundeverordnung gegebene Rechtslage: Zur Einhaltung der Frist reicht es keineswegs aus, bis Ende November lediglich die Haltungserlaubnis zu beantragen. § 11, Absatz der Hundeverordnung lautet nämlich:

"Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung einen gefährlichen Hund im Sinne des § 1 hält, hat innerhalb einer Frist von fünf Monaten nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung die Erlaubnis nach § 2 zu beantragen und die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnis nachzuweisen."

Welche Voraussetzungen spätestens bis Fristablauf vorliegen müssen, um überhaupt Chancen auf Erteilung einer Erlaubnis zu haben, ist im § 2 der Verordnung nachzulesen:

"Wer einen gefährlichen Hund im Sinne von § 1 halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf auf Antrag nur erteilt werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist und gegen seine oder ihre Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Es dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum Dritter entgegenstehen.

Die Erlaubnis ist vom Nachweis der Sachkunde der Hundehalterin odes des Hundehalters und der Erziehung des Hundes abhängig zu machen. (...) Weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung, der Nachweis der erfolgten Sterilisation oder Kastration des Hundes sowie seine fälschungssichere Kennzeichnung."

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat und darüber nachdenkt, es jetzt doch noch ganz schnell zu tun, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er nicht die geringste Chance hat, in der verbleibenden Zeit noch sämtliche geforderten Voraussetzungen zu erfüllen. Zumindest den geforderten Besuch einer Hundeschule bis zur erfolgreichen Ablegung der Begleithundprüfung wird er selbst in einem Crash-Kurs nicht mehr absolvieren können. Demzufolge ist das Risiko sehr gross, dass man dem Hundehalter schon bei der Antragstellung auf dem Bezirksamt sagen wird, dass er die geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Haltungserlaubnis aufgrund seines eigenen Verschuldens nicht fristgerecht erbracht hat und man ihm daher den Hund sofort wegnehmen wird. Abgesehen von den hohen Kosten (Steürnachzahlung, Tierarzt für Kastration und Chip, Hundeschule, Antragsgebühr) kommt auf alle, die ihren Hund erst jetzt als "Kampfhund" aktenkundig machen, ein kostspieliges Verfahren wegen Steürhinterziehung zu. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Behörden das damit verbundene Ordnungswidrigkeitsverfahren zum Anlass nehmen werden, dem Hundehalter die in der Hundeverordnung geforderte "Zuverlässigkeit" abzusprechen.

Um die Argumente für und wider Erlaubnisantrag noch einmal zusammenzufassen:

Nach der Hundeverordnung können alle "gefährlichen Hunde" (insbesondere sog. Kategorie-I-Hunde), für die nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist Ende November keine Erlaubnis vorliegt, "eingezogen", d.h. ihren Haltern weggenommen werden. § 7, Absatz 1: "Die zuständige Behörde untersagt das Halten eines Hundes, wenn die nach § 2 erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt...". Wer bis Ende November für seinen Kategorie-I-Hund keine Erlaubnis beantragt hat, verstösst gegen die Verordnung; dies kann ein zusätzlicher Grund für die Wegnahme des Hundes sein. (§ 11, Absatz 4) -Andererseits müssten die Behörden zunächst durch den Amtstierarzt eine Entscheidung herbeiführen, dass der jeweilige Hund tatsächlich einer der in der Verordnung genannten Rassen angehört. Dagegen gibt es aber juristische Einspruchsmöglichkeiten, beispielsweise durch Gegengutachten.

Auf der anderen Seite muss damit gerechnet werden, dass von den durch Erlaubnisantrag bei den Bezirksämtern offiziell gemeldeten "Kampfhunden" nur für sehr wenige eine Haltungserlaubnis erteilt wird. Die Quote mag bei etwa 10 Prozent liegen. Das würde bedeuten, dass 90 Prozent der angemeldeten Hunde am Ende beschlagnahmt und voraussichtlich getötet werden. Wer seinen Hund durch den Erlaubnisantrag selbst aktenkundig macht, spielt also gezwungenermassen russisches Roulette mit dem Leben des Tieres, denn die Behördenentscheidung über das "berechtigte Interesse" ist keinerlei durchschaubaren und nachprüfbaren Kriterien unterworfen.

Insbesondere diejenigen, die ihren Hund erst jetzt anmelden und bis Fristablauf die geforderten Voraussetzungen (insbesondere Hundeschule, Begleithundprüfung) auf gar keinen Fall mehr erfüllen können, haben äusserst schlechte Chancen, eine Haltungserlaubnis zu bekommen. Mit Sicherheit haben sie aber mit ihrem Erlaubnisantrag den Hund unwiderruflich als "gefährlich" im Sinne der Verordnung angezeigt. Daher ist zu befürchten, dass gerade diese Hunde mit Vorrang von den Behörden "abgearbeitet", d.h. weggenommen, eingesperrt und schliesslich getötet werden, weil aufgrund der Selbstanzeige des Halters ein Rechtsstreit über die Rassezugehörigkeit dieser Hunde nicht mehr zu befürchten ist.


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