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Hallo, Tanja!
Soviel ich von Betroffenen weiß, gibt es theoretisch diese Möglichkeit für die Liste 1 - Hunde. Praktisch aber werden bisher keine Ausnahmegenehmigungen erteilt, selbst wenn alle Negativ-Gutachten vorliegen. Sicher wäre das ein Grund zur Klage. Es scheitert wohl auch daran, daß es noch keinen einheitlichen Wesenstest gibt, der soll erst erarbeitet werden. Wer weiß , wann der kommt ... Grüße, Amelie
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