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31.07.00 -- Stefan Riekehr

RE: LHVO -NRW ( und andere)














Hallo Tanja!

Ich habe nochmal in der LHVO NRW nachgesehen, dort steht nicht explizit drin, was mit Hunden geschieht, die den Wesenstest nicht bestehen.

Anders ist die jedoch in Niedersachsens LHVO:
Originalzitat:
"Verboten werden in einer Gruppe A Haltung, Zucht und Vermehrung der Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Zuchtlinien.
Alle Tiere dieser Rassen bzw. Kreuzungen müssen den Wesenstest absolvieren.
WIRD DER TEST NICHT BESTANDEN, IST DER JEWEILIGE HUND EINZUSCHLÄFERN.
Wird der Test bestanden, werden erkennbare Markierung, Kastration/Sterilisation und Maulkorb- sowie Leinenzwang verfügt.
Generell gilt für diese drei Zuchtlinien der „Gruppe A" sowie für alle Tiere der „Gruppe B" ab Inkrafttreten der Verordnung Leinen- und Maulkorbzwang.
Zur „Gruppe B" gehören:
1. Bullmastiff, 2. Dobermann, 3. Dogo Argentino, 4. Fila Brasileiro, 5. Kaukasischer Owtscharka, 6. Mastiff,7. Mastin Espanol,8. Mastino Napoletano, 9. Rottweiler, 10. Staffordshire Bullterrier, 11. Tosa-Inu und 12. Kreuzungen mit Hunden der Nummer 1 bis 11.
IM UNTERSCHIED zur „Gruppe A" können sich die Halter von Tieren der „Gruppe B" auf Antrag, durch das Bestehen des Wesenstestes, vom Maulkorb- und Leinenzwang befreien lassen."

Soweit zum Zitat. Dieses habe ich von einer anderen Homepage kopiert, ich habe diese LHVO in der letzten Woche per Post erhalten, zusammen mit dem niedersächsischen Fragebogen zur Hundehaltung. Und kann den richtigen Wortlaut des einkopierten Textes auch aus anderer Quelle bestätigen.

So sieht es also in Niedersachsen aus und was NRW mit den nicht-bestandenen Wesenstest machen wird, da habe ich keine weitere Frage zu...
Übers Tierheim Olpe gab es einen Link zu Korrespondenz zw. Frau Dr. Jahn und Frau Höhn. Schauts Euch mal an.


Stefan
Thema: LHVO -NRW ( und andere)


 
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