Wenn ich das richtig verstanden habe, dann soll es nach diesem Bericht, auch Ausnahmegenehmigungen für Hunde der Liste 1 geben (sprich Befreiung von Leinen - und Maulkorbzwang).
Außerdem gelte die Anleinpflicht für die 40 / 20- Hunde nicht in Parks, Feld und Wiese, etc. Es sei denn dort habe bereits vorher eine bestanden.
Dieser Bericht steht für mich etwas im Widerspruch zu dem, was hier zum Teil gepostet wird.