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Neue Gefahren Verordnung für PKWs
Da es in den letzen Jahren leider immer wider zu sinnlosen Zusammenstöße Zwischen Mensch
und PKWs gekommen ist und meist Kinder oder älteren Menschen verletzt beziehungsweise
zu Tode gekommen sind ist es meine Meinung das vollgende Verordnung mit sofortiger
Wirkung in kraft treten muß .
Gruppe 1
1.1 Alle PKWs die schneller als 120 kmh sind oder aber eine Leistung von mehr als 60 PS
besitzen , dürfen den Innenstadt Bereich nicht mehr befahren . Die einzelne PKW Marken
sind beim ADAC zu erfragen .
1.2 Alle Personen die im Punkt 1.1 genanten PKWs die Innenstadt doch befahren wollen,
müssen dies bei ihrem zuständigem Ordnungsamt glaubwürdig begründen .
Eine Sondergenemigung bekommt man nur dann wenn 1) der Halter das 70 Lebens
Jahr nicht Überschritten hat .
2 Er muß nachweisen , dass sein PKW in denn letzen 5 Jahren keine Person gefährdet oder
verletzt hat .
3 Er muß mindestens 10 Jahre einen PKW der Gruppe 1 gefahren haben .
4 Er muß durch einen Arzt seine Leber werte testen lassen und die dem Ordnungsamt
mitteilen.
5 Er muß ein Einwand freies Polizeiliches Führungs Zeugnis und ein Einwandfreies
Zeugnis von der Verkehrsüberwachung vorlegen können .
Sollte einer oder mehrere Punkte nicht erfüllt werden und der PKW denn noch im Innenstadt
Bereich geführt wird , können diese PKWs eingezogen und Ersatzlos verschrottet werden .
Gruppe 2
betrifft alle PKWs die nicht zur Gruppe 1 gehören .
2.1 Alle PKWs deren Sprit Verbrauch auf 100 km über 6 Liter liegt und so mit
eine gesundheitliche Gefahr darstellt ist das Befahren der Innenstadt auf 1 Stunde
Pro Tag begrenzt .
Für alle PKWs gleich welcher Gruppe gilt ein Tempolimit von 30 Stunden Kilometer
im gesamten Innenstadt Bereich .
Bei Überschreitung der höchst Geschwindigkeit muß der Halter des PKWs mit einem
Verwarnungsgeld von mindestens 2000 DM rechnen .
Und so weiter und so Weiter ...........!!!!!!! .
Leute ich habe keine Lust mehr das ist doch alles blöd .
Das alles hört sich fast so blöd an wie die neue Hunde Verordnung oder ??? .
Bis dann
Dietmar Kranz
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