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05.07.00 -- Merlino

HUNDEVERORDNUNGEN IM AUSLAND














da immer wieder die Rede davon ist, mit seinem Hund auszuwandern, weil es ja nur in Deutschland so schlimm wäre, hier mal ein kleiner Überblick, allerdings nicht vollständig, da viele Gemeinden noch schärfere Vorschriften haben:

Verordnungen im Ausland
Während in Deutschland seit Jahren über eine Kampfhundeverordnung gestritten wird, haben viele andere europäische Staaten schon rigoros gegen die Haltung der aggressiven Tiere durchgegriffen.
In Frankreich müssen die Hunde seit Anfang des Jahres sterilisiert werden. Selbst kastrierte Pitbulls unterliegen noch einer Reihe von strikten Auflagen, die ihre Haltung erschweren. Der Besitzer muss mit einer Geldbuße von 1.500 Mark rechnen, wenn er sein Tier nicht offiziell bei den Behörden angemeldet hat. Damit sollen in spätestens zehn Jahren Kampfhunde in Frankreich ausgestorben sein.

In Großbritannien dürfen Kampfhunde nur gehalten werden, wenn sie kastriert, registriert und versichert sind. Pitbull-Terrier und der japanische Tosahund müssen Maulkörbe tragen und an der Leine geführt werden. Inzwischen gibt es nach Auskunft des Innenministeriums kaum noch Kampfhunde in Großbritannien.

In Irland müssen zwölf als gefährlich erachtete Rassen in der Öffentlichkeit mit Maulkorb an kurzer Leine gehalten werden.

Ungarn hat per Gesetz die Zucht von Kampfhunden verboten. Zudem dürfen die Tiere weder ein- noch ausgeführt werden, es darf nicht mit ihnen gehandelt und Werbung für sie gemacht werden. Selbst zu Bewachungszwecken sind sie nicht zugelassen. Alle Tiere mussten kastriert werden.

In Schweden sind besonders aggressive Rassen seit 1997, in Dänemark schon seit 1991 verboten. In Norwegen dürfen seit 1991 Pitbull-Terrier, Tosa, der südamerikanische Fila Brasileiro und der Dogo Argentino nicht mehr importiert werden. In Dänemark wurden zudem alle Kampfhunde sterilisiert. Nachkommen mussten getötet werden.

In Italien sollen Zucht, Verkauf und Import der Tiere ebenfalls verboten werden. Besitzer sollen Kampfhunde auf der Präfektur anmelden und versichern. Verstöße sollen ebenfalls mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

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