ich wohne in brühl/baden und es gibt hier i.A. eine massive front gegen hunde-besitzer und daraus resultierenden kotbelastungen.meine frage ist aber: bezueglich leinenzwang scheint es zwischen landes- und bundesgesetzgebung unterschiede zu geben. wer kann mir diesbezueglich helfen? ich wuerde meinen hund auch in zukunft gerne frei laufen lassen.