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03.12.99 -- Sandra

RE: Angst davor das mein Hund erschossen wird














Hallo Alexandra,

wie meine Vorredner schon sagten, Du solltes Dich erkundigen, wie die Regelungen bei Euch sind.

In Bayern ist es so, daß ein Jäger den Hund nicht schießen darf, wenn er Dich vorher nicht gewarnt hat. Auch wenn er Wild nachstellt. Bei mir war es so, daß der Jäger uns angesprochen hat, wir sollen auf unseren Hund aufpassen. Leider haben wir einen kleinen Aussreißer, so daß er nochmal vom Jäger erwischt wurde (allerdings "nur" beim Streunen, nicht beim Jagen)Es kam wie es kommen mußte, der Jäger holte sich eine Abschußgenehmigung für unseren Hund. Er hat uns von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt und auch die Polizei war bei uns und hat uns über die Sachlage aufgeklärt.

Es ist also so, daß nicht einfach ein Hund (und überings auch Katzen)abgeknallt werden darf, nur weil der Jäger gerade in der Nähe ist. Leider ist es aber so, daß keiner mehr danach fragt, wenn der Hund erst mal erschossen ist. Man kann den Jäger allerdings anzeigen. Hier ist es so, daß kein Zeuge da sein muß. Der Jäger muß nur beweisen, daß er die Genehmigung zum Abschuß hat und zwar sowohl vom Forstamt als auch von der Polizei. Liegt die nicht vor, und der Jäger bringt öfter solche Aktionen kann er sogar vom Dienst suspendiert werden, bzw. er verliert seinen Jagdschein.

Aber wie gesagt, Du mußt Dich in Deinem Bundesland nach den Bestimmungen erkundigen.

Viele liebe Grüße Sandra
Thema: Angst davor das mein Hund erschossen wird


 
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