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Mü. Daß Hunde in Grünanlagen mehr zählen als Menschen, weiß jeder Jogger.
Bald steht es auch im Grundgesetz: Die Würde des Pinschers ist unantastbar.
Bisher begnügt sich der Bundestag mit dem neuen Staatsziel, Tiere zu
schützen. Dagegen läßt sich kaum etwas sagen, haben unsere Volksvertreter
diese Verfassungsänderung doch fast einstimmig beschlossen - auch der
Bundesrat will zustimmen. Alle könnten sich als Sieger fühlen, heißt es, und
das allein sagt viel über diese Aufblähung des Grundgesetzes. Der Zentralrat
der Muslime verkündet, wenn schon ein Tier geschlachtet werden müsse, so sei
"die islamische Art noch immer die humanste Methode". Das Schächt-Urteil des
Verfassungsgerichts war denn auch Anlaß für die tierische Kehrtwende der
Union. Die Richter hatten lediglich das geltende Tierschutzgesetz mit seiner
Ausnahme für religiös motivierte Schlachtungen für verfassungsgemäß
gehalten. Der öffentliche Proteststurm wehte den Kanzlerkandidaten und seine
Union um, die sich bisher gegen jedwede Verfassungslyrik gewehrt hatten. Nun
verkünden ihre Rechtspolitiker, in der Praxis werde sich nicht viel ändern.
Solche Tierversuche gehören verboten.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.05.2002, Nr. 114 / Seite 10
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