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23.05.02 -- Siggi Kuipers

Nochmal: Sonja Schürmann zieht vor Gericht














Sonja Schürmann zieht für ihren Bullterrier vor Gericht

"Er soll einfach nur laufen können"
http://www.ngz-online.de/ngz/news/kaarst/2002-0518/hund.html

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"Der ist treuer als ein Schäferhund", schwärmt Sonja Schürmann von ihrem
knapp zwei Jahre alten Bullterrier Con. "Ich will doch nur, dass der Hund
laufen kann." Das darf Con nicht, obwohl er laut seiner Halterin nicht
aggressiv ist und "aufs Wort gehorcht". Laut Hundeverordnung unterliegen so
genannte "Anlage-1-Hunde" - dazu gehört auch Con - einer Maulkorb- und
Anleinpflicht.

Ein Herz und eine Seele: Sonja Schürmann und ihr Bullterrier Con haben die
Nase gestrichen voll - einen Maulkorb hat der Vierbeiner nach Ansicht seiner
Halterin nicht verdient.
NGZ-Foto: L. Berns
"Immer an einer anderthalb Meter langen Leine, das ist auf Dauer doch
nichts", fand Sonja Schürmann schon, als sie den Hund kaufte. Und so
beantragte sie, als er gerade neun Wochen alt war, die Maulkorb- und
Leinenbefreiung. Die aber hat sie bis heute nicht bekommen. Nicht, weil ihr
Vierbeiner durch den vorgeschriebenen Verhaltenstest gefallen wäre, sondern
weil sie bisher noch keine Gelegenheit bekam, einen solchen Test zu machen.
"Ich bin es leid", sagt die Kaarsterin, die jetzt versucht auf dem Rechtsweg
durchzusetzen, was ihrem Hund ihrer Meinung nach zusteht.

Die Stadt Kaarst soll verpflichtet werden, Con die Befreiung von der
generellen Maulkorb- und Anleinpflicht zu erteilen. Anwalt Ralf Frommen
argumentiert in der Klageschrift, dass der nicht erbrachte Verhaltenstest
nicht mehr als Gegenargument angeführt werden könne, weil die "Klägerin zu
diesem jederzeit bereit war und seit Antragstellung mindestens ein halbes
Dutzend dieser Tests durchgeführt wurde". Tatsächlich geschah nach der
Antragsstellung lange Zeit gar nichts.

Das Ordnungsamt habe ihre Unterlagen erst sehr spät an das zuständige
Kreisveterinärsamt weiter geleitet, so Sonja Schürmann. Erst auf Anfrage des
Anwalts habe sich etwas getan - im September 2001. Kurz darauf kam die
Einladung zum Verhaltenstest am 16. Oktober, der jedoch mangels Teilnehmern
abgesagt wurde. "Seltsam", findet Sonja Schürmann - zumal einer Bekannten
von ihr, die auch für den 16. eingeladen war, telefonisch ein früherer
Termin angeboten worden sei, obwohl deren Hund längst nicht so lange auf die
Befreiung wartete wie Con. Stattdessen wurde ihr als Ersatztermin der 23.
Oktober genannt der aus dem gleichen Grund ausfiel wie der erste Termin.

Danach wurde sie mit der Begründung nicht mehr eingeladen, dass es zu viele
Hunde wären. Mittlerweile, so klagt Sonja Schürmann, habe Con aufgrund des
Maulkorbs schon mehrfach Entzündungen am Maul erlitten. Warum man ihr keine
Gelegenheit geben wolle, den Verhaltenstest abzulegen, begreife sie nicht.
Die zuständige Tierärztin beim Kreisveterinäramt Dr. Annette Kern versteht
die Ungeduld der Hundehalterin, sagt aber, dass es nicht einfach sei, diese
Tests zu organisieren: Sie teste fünf bis sieben Hunde in einer Prüfung,
darunter müssten Männchen und Weibchen sein und noch dazu verschiedene
Rassen: "Da kann es schon mal sein, dass ein Test ausfällt.

Im Winter machen wir überhaupt keine Tests." Das sei den Tieren nicht
zuzumuten. Hat Con also einfach Pech gehabt? Sonja Schürmann mag sich damit
nicht abfinden und hofft jetzt über die Klage zu einem schnelleren Ergebnis
zu kommen. Auch ihr Anwalt findet, dass die Behörden hier schneller handeln
müssten: "Das sieht danach aus, dass hier eine Rasse einfach abgestempelt
wird." Es gehe nicht an, das ein Tier wegen seiner Rasse anderen Hunden
gegenüber ungleich behandelt werde und einen Maulkorb tragen müsse.

Stefan Kudlaszyk vom Kaarster Ordnungsamt betont dagegen, dass er sich stets
bemühe, mit den Hundehaltern im Sinne der Tiere zusammen zu arbeiten und
ihren Anträgen schnell zu entsprechen. Auch Kampfhunde, das findet auch
Annette Kern, sollten, wenn sie friedlich sind, frei laufen können: "Das
negative Image haben die Hunde nicht verdient." Dennoch müssten die Hunde
zunächst im Verhaltenstest beweisen, dass sie anderen Hunden und Menschen
nicht gefährlich werden. Wer Interesse an einem Verhaltenstest habe könne
sich direkt an das Kreisveterinärsamt wenden, oder sich beim Ordnungsamt
dafür anmelden.
Vanessa Donner







© ngz-online, Neuss-Grevenbroicher Zeitung





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