hallo ulrike,mit der rechtlichen sache liegst du aber falsch,wenn du ein tier trotz verbot länger als ein halbes jahr hast und keiner sich beschwert sowie der vermieter keine notiz davon nimmt fällt das unter duldung und dein vermieter kann jetzt rein garnichts ausrichten,fühlst du dich aber durch kind studium und hund überfordert so finde ich es gut von dir ihm ein neues zuhause zu suchen,das ist wenigstens ehrlich und hundi muß nicht unter dieser situation leiden, aber überlegs dir gut ich würds sicher nie fertig bringen,es gibt ja jetzt viele möglichkeiten,z.b. hundetagesstätten und gassigehservis,lg ines