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na also...desweiteren möchte ich alle Hundebesitzer, die in Städten mit solchen Bußgeldern, dazu auffordern gegen solche Bußgelder zu protestieren. Bußgelder dürfen nämlich eine gewisse Gewährleistung nicht gefährden und bei 300,00 Mark tun sie des wohl. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben (amtsdeutsch). Das können aber nur betroffene tun! Auf jeden Fall immer erstmal widerspruch einlegen. Gegen ein "erst zahlen müssen" kommt man aber deshalb nicht drumherum. Sonst droht eine Pfändung. Es sei denn, man erreicht eine einstweilige Aussetzung (RA!) Übrigens, wenn jemand eine Rechtschutzversicherung bekannt ist, die solche (nicht unbedingt mit aussicht auf Erolg-Klagen) übernehmen...der solte diese mal nennen.
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