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17.09.01 -- Sorrow

RE: Das geht uns alle an














Das habe ich gerade noch im Netz gefunden, irgendwie scheinen solche Meldungen unterzugehen, oder warum spricht hier keiner darüber?

Der Artikel ist aus der Kölnischen Rundschau, vom Mai 2001.

Neue Grünflächenordnung
In Parks und Grünanlagen

Sollen alle Hunde an die Leine
Von Helmut Frangenberg

Kaum hat sich die Aufregung
um die neuen Verordnungen für große und vermeintlich gefährliche Hunde ein wenig gelegt, droht den Hundebesitzern und ihren Vierbeinern neues Ungemach:
In der Stadtverwaltung wird eine generelle Anleinpflicht in Parks und Grünanlagen
vorbereitet. Alle Hunde - egal, ob groß oder klein - müssten dann im städtischen Grün an die Leine. Das zuständige Grünflächenamt bestätigte entsprechende Überlegungen. "Wir sind dabei, die 30 Jahre alte Grünflächenordnung zu überarbeiten und an neue Entwicklungen anzupassen", so Reinhard Muck. In diesem Rahmen werde man auch das "leidige Thema" Hunde regeln - "so klar, wie möglich".
Die grundsätzliche
Anleinpflicht gehöre dazu, Ausnahmeregelungen zum Beispiel für den Äußeren Grüngürtel seien jedoch denkbar. Die neuen restriktiven Regeln könnten der Stadt die Kontrolle erleichtern. Zur Zeit wühlen sich die wenigen Kontrolleure der Stadt und die Polizei durch einen Berg
von Bestimmungen, die durch die Kampfhundeverordnung noch erheblich kompliziert worden ist.
Ab nächster Woche werden die ohnehin schon schwierigen und
seltenen Kontrollen noch komplizierter: Die Stadt beginnt mit den sogenannten Wesenstests, mit denen auch die von der Landeshundeverordnung als gefährlich
eingestuften Hunde von Anlein- und Maulkorbpflicht befreit werden können. Ein Dreivierteljahr hat die Verwaltung gebraucht, um diese aufwendigen Tests anzubieten, was ihr nun den ersten Gerichtsstreit um die Hundeverordnung einbringen
dürfte. Hundehalter will gegen die Stadt prozessieren
Peter-Christian Löwisch, Sprecher des Kölner Vereins für große Hunde, hat sich standhaft geweigert, seinem American Staffordshire Terrier Naomi einen
Maulkorb anzulegen. Das sei keine artgerechte Tierhaltung. Der Maulkorb könne seine bislang friedliche Hündin aggressiv machen, bescheinigt ihm auch eine
Braunsfelder Tierärztin.
Das beeindruckte Polizisten in Ehrenfeld und am Eigelstein nicht, die Löwisch anzeigten und ihm Bußgeldforderungen von jeweils 286 Mark
einbrachten. "Die Landeshundeverordnung verstößt gegen das Tierschutzgesetz", sagt Löwisch, der bereit ist, durch alle Gerichtsinstanzen zu gehen.

Thema: Das geht uns alle an


 
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