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Altenglan/R.-P., 28.8.01
Im März hatte die Feuerwehr in Altenglans Ortsteil Mühlbach zwölf verwahrloste Hunde aus einem Einfamilienhaus befreit Hundejo News
In dem verlassenen Haus hatten die früheren Bewohner die Tiere wochenlang ohne Nahrung zurückgelassen. Sie waren fast verhungert und total verdreckt. Die Hunde wurden daraufhin in einer Tierpension in Bruchmühlbach-Miesau untergebracht. Die Polizei erstattete Anzeige wegen Tierquälerei gegen die Hundehalter. Doch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat jetzt entschieden, keine Anklage gegen die Hundebesitzer zu erheben.
Wie von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zu erfahren war, sei den Beschuldigten kein Vorsatz nachzuweisen gewesen. Die Eltern hätten ihre Kinder beauftragt, sich um die Tiere zu kümmern. was diese offensichtlich nicht getan hätten. Während ein Kind strafunmündig sei, sei der ältere Sohn damals 16 Jahre alt gewesen. Gegen ihn werde Anklage beim Jugendrichter am Amtsgericht Kusel erhoben. Die Verhandlung werde nichtöffentlich sein.
Helmut Rumpf, Ordnungsbeamter der Verbandsgemeindeverwaltung Altenglan, äußerte gegenüber der RHEINPFALZ Unverständnis, dass gegen den Tierhalter nicht strafrechtlich vorgegangen wird. Von der Entscheidung habe er durch das Kuseler Veterinäramt erfahren. Die Verbandsgemeindeverwaltung bleibe nichts anderes übrig, als sich dem Urteil zu beugen. Der Tierhalter habe jetzt strafrechtlich nichts mehr zu befürchten. Es bleibe nur noch die Möglichkeit, dass das Veterinäramt wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße ausspreche
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