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29.08.01 -- KC

Hessische Kampfhundeverordnung teilweise nichtig














Kassel, 29.8.01

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die strengsten Regelungen der hessischen Kampfhunde-Verordnung für nichtig erklärt.

Das Gericht hob am Mittwoch den Maulkorb- und Sterilisationszwang sowie das Handelsverbot für die drei am gefährlichsten eingestuften Hunderassen auf.

Eine Trennung zwischen unwiderleglich gefährlichen Kampfhunden und vermutlich gefährlichen Hunden, wie sie die Verordnung mache, sei nicht möglich, entschied der VGH
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