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22.09.99 --
Uwe Krick
Qualzucht - Gutachten zu Tierschutzgesetz
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Das Tierschutzgesetz verbietet seit 1993 sogenannte Qualzuchten, also das
gezielte Vermehren von erbkranken Tieren. Seither besteht große Unsicherheit,
welche Merkmale als 'krank' anzusehen und welche Rassen betroffen sind. Ein neues
Gutachten, das das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in
Auftrag gegeben hat, liegt nun vor und soll Klarheit schaffen. Politiker und
ausführende Behörden von Bund und Ländern sollen damit den Tierschutzparagraphen
umsetzten können.
Die Expertenkommission fordert einige Zuchtverbote für Rassen und manche
Paarungsverbote von Merkmalsträgern untereinander. Oder das Weiterzüchten von
Defektmerkmalen. In vielen Fällen sollen den Züchtern Grenzwerte auferlegt
werden, um extreme Formen künftig zu vermeiden. Hunde mit leichter HD sollen
nicht mehr zur Zucht herangezogen werden dürfen.
Hüftgelenksdysplasie HD: Zuchtverbot schon ab leichter HD
Aggressivzucht: Das Gutachten fordert einen Wesenstest für Zuchttiere, in dem die
Fähigkeit zu sozialem Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist und ein
Zuchtverbot für Tiere, die den Test nicht bestehen.
Ruten: Das Gutachten empfiehlt bei Tieren mit Rutendeformationen eine
Röntgendiagnostik, bei Defekt Zuchtverbot. Außerdem soll im Rassestandart auf
eine Korkenzieher - Rute verzichtet werden.
Disproportionierter Zwergwuchs: Wenn der Rumpf im Verhältnis zu den Beinen zu
lang ist, sollen die Züchter der Übertypisierung entgegenwirken.
Grey-Collie-Syndrom: Zuchtverbot
Blue-Dog-Syndrom: Zuchtverbot
Haarlosigkeit: Zuchtverbot
Merle-Syndrom: Zuchtverbot
Rundkopf, verkürzter Kiefer: Zuchtverbot. Die Verbände sollen Grenzwerte
festlegen.
Aus- und Einrollen des unteren Augenliedes: Zuchtverbot
Hautfaltenbildung: Verbände sollen Grenzwerte erarbeiten.
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