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23.09.99 --
Volker Greulich
Re: Qualzucht - Gutachten zu Tierschutzgesetz
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Uwe Krick veröffentlichte
Der interessanteste Satz ist wohl: »Verbände sollen Grenzwerte erarbeiten.
Wie lange?Bis der letzte Hund verkrüppelt ist?
Die Verursacher sollen sich selbst kontrollieren?
Zu gut deutsch: Man macht den Bock zum Gärtner.
Warum hat man es in der Agrarwirtschaft durch enheitliche
Reglung z.B beim Weinanbau so weit gebracht,dass nicht jeder Depp
Kreuzungen verschiedenster Weinsorten irgendwo anpflanzen darf?
Mal ganz abgesehen von Hanfpflanzen.
Es gibt staatliche Weinbauschulen.Wo Forschung betrieben wird.
Das Rumgekorkse an den Hundrassen ist den privatrechtlichen Verbänden
der Züchterorganisationen überlassen.
Pluralismus sollte ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen
Staatswesen sein.
Aber der Staat sollte sich seine Fürsorgepflicht,gemäss dem TschG. auch
auf Tiere ausdehnen und den immer aufs Neue bewiesenen
Züchterwahnsinn,der durch diese privaten Verbände sogar noch gefördert
wird ,endlich durch geeignete Massnahmen stoppen-Auf die
Selbstreingungskräfte innerhalb der Verbände sollte man nicht setzen-Die
haben ihre Glaubwürdigkeit längst verspielt.
-Wers nicht glaubt,sollte einmal die 'amtliche' (Kein Witz es steht so
da) Beschreibung des Deutschen Schäferhundes, ausgefertigt vom SV
lesen-Dann bergreift es wohl jeder,was da abläuft.
Warum gibt es keine staatlichen Schulen für Zuchtwesen von Haustieren?
Gesetze auch praktisch durchzusetzen und Gültigkeit zu verschaffen ist
ein hoheitliche Aufgabe.
Das Tierschutzgesetz ist ein Gesetz,vom deutschen Volke gewollt und
durch das Parlament bestätigt und verkündet,also ist es die Aufgabe des
Staates und seiner Organe die Durchsetzung zu betreiben.
-Ein Staat,der mehr als 40 OOO Gesetze hat-ist ein Anarchie-
(Honore de Balzac)
MFG
Volker Greulich
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