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Die meisten Züchter wollen (oder müssen) auf Ausstellungen mit Hunden glänzen, die nicht nur den Rasse-Standard einhalten, sondern im Vergleich zu in der gleichen Klasse mitausgestellten Konkurrenten auch als noch typischer auffallen. Dabei genügt es den Züchtern nicht, einen zur Hündin passenden Rüden zu finden, der bei ihr vorhandene Fehler ausgleicht. Dies würde bedeuten, daß die Rasse in ihrem Bild stagniert. Züchter unterscheiden sich jedoch eben dadurch von Hundevermehrern, daß sie auf die Weiterentwicklung der Rasse Einfluß nehmen möchten. Um nun persönlich im eigenen Züchterleben den Erfolg verbuchen zu können, die Rasse ein Stück höher gezüchtet zu haben, greift man auf die Möglichkeiten zurück, die die Inzucht bietet. Durch sie wird erreicht, daß gewünschte Merkmale sich verstärken. Unbeabsichtigt mitverstärkt werden Anlagen zu Erbkrankheiten. Rassehunde werden überzüchtet. Inzucht bedeutet, daß miteinander nah verwandte Tiere Nachkommen zeugen. Zwei Arten von Inzucht werden unterschieden: - Als Inzest bezeichnet man die Paarung unmittelbar miteinander verwandter Tiere (Geschwister-, Vater-Tochter- oder Mutter-Sohn-Kombinationen). Inzest - die Extremform der Inzucht - wird nur noch in seltenen Fällen von Vereinen erlaubt, ist aber bei unkontrollierten Massenzuchten und Promenadenmischungen (Dorfhunden) nicht auszuschließen.
- Als Linienzucht bezeichnet man das noch immer verbreitete züchterische Vorgehen, nah verwandte Tiere zu paaren, deren gemeinsame Vorfahren besondere Schönheitsmerkmale aufwiesen. Letztere treten bei den Nachkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder auf.
Eine Fremdpaarung ist dagegen eine Paarung mit einem Partner ohne Überschneidung in der Ahnentafel. Auch hier kann eine entfernte Verwandtschaft nicht ausgeschlossen werden, stammen doch die meisten eingetragenen Rassehunde von sehr wenig Stammtieren ihrer Rasse ab. Wird eine einzelne Fremdpaarung nach langjähriger Linienzucht eingeschaltet, kann sie die genetische Verarmung nicht vollständig kompensieren, besonders dann nicht, wenn mit den Nachkommen gleich wieder Linienzucht betrieben wird. Hybridhunde sind Hunde mit ähnlich großen Eltern aus zwei unterschiedlichen Rassen. Solche werden in verschiedenen Ländern bereits erfolgreich planmäßig produziert. Bei ihnen ergänzt sich das jeweils reduzierte Erbgut recht weitreichend. Viele Erbkrankheiten können bereits bei einjährigen Tieren diagnostiziert werden: HD (Hüftgelenkdysplasie) | Oberschenkelkopf paßt nicht richtig in die Gelenkpfanne | Patella Luxation | Kniescheibe verläßt zumindest (Kniescheibenverrenkung) zeitweilig die ihr angestammte Position | PRA (Progressive Retinal Atropy) | fortschreitende Netzhautrückbildung | RD (Retina Dysplasie) | Netzhautdefekt | CEA (Collie Eye Anomalie) | Krankhafte Veränderung des Augenhintergrundes (nicht nur bei Collies) | Katarakt (Grauer Star) | Linsentrübung | PHTVL/PHPV (Persist. Hyperpl.-Tunica Vasc.) | noch eine Augenkrankheit | Desweiteren können bei mindestens zweijährigen Tieren Untersuchungsergebnisse vorliegen zu: Osteochondrosis | Schultergelenkdysplasie | Multiple Epiphysendysplasie | Elenbogendysplasie | Das tückische an Erbkrankheiten ist, daß sie nicht in jeder Generation und auch nicht gleichermaßen bei allen Wurfgeschwistern auftreten müssen. Trotzdem werden sie von den Trägern dieser Defektgene weiter vererbt. Im Tierschutzgesetz §11, Absatz b steht das Verbot der Qualzucht: ...es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn der Züchter damit rechnen muß, daß bei der nachzucht aufgrund vererbter Merkmale Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Die Konsequenz hieraus müßte sein, daß die Zucht mit erblich belasteten Tieren generell verboten wird. Natürlich sind oft auch die Hundehalter schuld, wenn an ihren Hunden Schäden deutlich werden. Wer seinen Hund unzureichend oder zu einseitig bewegt und fordert, darf sich ebensowenig über Schäden wundern, wie einer, der seinen Hund überfüttert oder falsch ernährt. Was erwarten wir von einem guten Hundezucht-Verein ? - Limitierung der Verwendung nicht nur von Hündinnen sondern auch von Rüden in der Hundezucht
- Verbot von Inzest- und Linienzucht
- Verbot der Verwendung von Zuchttieren, die nicht absolut frei sind von nachweisbaren Erbkrankheiten wie z. B. HD
- Verbot der Verwendung von Zuchttieren, die erblich kranke (z. B. HD-kranke) Nachkommen zeugten
- Förderung der Verwendung von leistungsstarken Tieren, da diese meist auch genetisch gesund sind.
Auf der Suche nach einem Verein, der möglichst nah an diese Wunschliste herankommt, viel mir bisher nur ein Verein positiv auf: Wenn Sie, lieber Leser, einen Verein kennen, der ebenfalls dieses Thema ernst nimmt, wäre ich Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar. Wenn die Zuchtordnung zumindest einige der oben aufgelisteten Punkte enthält, möchte ich diesen Verein hier lobend erwähnen. Ob der Verein dem VDH oder dem FCI angeschlossen ist oder nicht, ist mir in diesem Zusammenhang nicht wichtig. Die vollständige Zuchtordnung würde ich jedoch gerne lesen. Leseempfehlung: Hundezucht - Irrungen und Wirrungen von Dipl. Ing. Dr. agr. Helmut Wachtel, in: Hundewelt 9/96, Minerva-Verlag GmbH, Postfach 100625, 41706 Viersen
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