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Brandenburg - Pressemitteilung herausgegeben vom Ministerium des Innern Nr. 93/00 vom 27. Juni 2000

Das Land Brandenburg verfügt bereits seit zwei Jahren über eine Hundehalterverordnung, die neben der bayerischen Verordnung die schärfsten Regelungen zum Führen und Halten von Hunden enthält.
Anders als die meisten Regelungen der anderen Bundesländer geht die brandenburgische Hundehalterverordnung so weit, bei 14 Hunderassen die Gefährlichkeit zunächst einmal zu unterstellen, so dass jeder Hundehalter individuell durch ein "Negativattest" die Ungefährlichkeit seines Hundes oder die eigene Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen muss. Zu dem müssen bereits jetzt alle Hunde dort an einer Leine geführt werden, wo es zu Menschenansammlungen kommt, und bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
Die jüngsten Bissvorfälle und insbesondere der tragische Todesfall in Hamburg zeigen, dass die bestehenden Regelungen weiter verschärft werden müssen, um Menschen vor Angriffen von gefährlichen Hunden noch besser schützen zu können.
Nach den Beschlüssen der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom Mai diesen Jahres sind im brandenburgischen Innenministerium die möglichen Maßnahmen zur Verschärfungen der bestehenden Hundehalterverordnung geprüft worden.

Die anstehende Neufassung in Brandenburg ist durch folgende noch über die vorgeschlagenen Maßnahmen der IMK hinausgehenden Grundzüge gekennzeichnet:
Aufnahme von drei Hunderassen, für die die unwiderlegliche Vermutung der Gefährlichkeit festgeschrieben wird (Pitbull, Amercan Staffordshire, Staffordshire Bullterrier).
Diese Rassen dürfen weder gezüchtet und gehandelt werden. Es besteht darüber hinaus ein Kastrations- und Sterilisationsgebot. Noch nicht endgültig entschieden ist hierbei die Aufnahme des Bullterriers in die Liste

 

 
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