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Presseerklärung für die Senatssitzung am 11. Juli 2000
Neues Gesetz regelt grundsätzlich das Halten und Führen von Hunden in Berlin
Der Senat hat heute das von der Senatorin für Arbeit, Soziales und Frauen Gabriele Schöttler vorgelegte Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin zur Kenntnis genommen. Kern des neuen Gesetzes ist ein
Haltungs- und Zuchtverbot für die fünf so genannten Kampfhunderassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen.
Wer einen gefährlichen Hund einer dieser Rassen oder deren Kreuzung halten will, bedarf der ausdrücklichen behördlichen Erlaubnis. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist u.a. nur möglich, wenn der Halter oder die Halterin ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines solchen Hundes nachweisen kann und auch über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügt. Weitere Bedingung, um eine Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes zu erhalten, ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Mit dem neuen Gesetz wird eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im gesamten Stadtgebiet eingeführt. Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde, die sich außerhalb eines gut gesicherten Privatgrundstücks und außerhalb von Hundeauslaufgebieten aufhalten. Einen Maulkorb müssen auch weiterhin alle gefährlichen Hunde tragen. Auf Kinderspielplätze, Liegewiesen, Badeanstalten und öffentliche Badestellen dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden.
Das Haltungsverbot gilt nach dem neuen Gesetz grundsätzlich für Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen. Das Verbot gilt jedoch nicht für die Hunde, die sich bereits im Besitz von Halterinnen und Haltern befinden, wenn die Haltung der Tiere nach der Hundeverordnung bei den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern angezeigt und eine Plakette erteilt wurde. Noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Erteilung der Plakette werden in das nach diesem Gesetz vorgeschriebene Erlaubnisverfahren überführt.
Die Zucht mit Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen wird verboten. Für diese fünf Rassen sowie für die Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff und ihre Kreuzungen gelten weiterhin die generelle Leinenpflicht und die Pflicht, im gesamten Stadtgebiet außerhalb eines eingefriedeten Besitztums einen beißsicheren Maulkorb zu tragen.
Verstöße gegen dieses Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 20.000 DM, bei Verstößen gegen das Zucht- oder Kreuzungsverbot mit einer Geldbuße bis zu 100.000 DM geahndet.
Die Gesetzesvorlage wird jetzt dem Rat der Bürgermeister unterbreitet. Dann geht das Gesetz zur Beschlussfassung in das Berliner Abgeordnetenhaus. Es ersetzt die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 5. November 1998. Die Verordnung war am 5. Juli 2000 auf Grund schwerwiegender gefährlicher Überfälle von Hunden, die bis zum Tod eines Kindes führten, verschärft worden.
Senatorin Schöttler: "Wir haben schnell gehandelt, um die Sicherheit in der Stadt zu erhöhen und Gefahren für die Bevölkerung, vor allem für Kinder und ältere Menschen, abzuwehren. Insbesondere musste der Schutz vor sogenannten Kampfhunden verbessert werden. Die Sofortverordnung war ein erster wichtiger Schritt und hat auch dank scharfer Kontrollen schnell gegriffen. Sie reicht aber nicht aus, um die Menschen in dieser Stadt auf Dauer vor allen gefährlichen Hunden und auch vor Angriffen anderer Hunde zu schützen. Das neue Gesetz baut auf der Sofortverordnung auf und verschärft diese weiter. Jeder Hund muss künftig an der Leine geführt werden. Deshalb wird das Gesetz präventive und zugleich nachhaltige Wirkung zeigen."
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