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Bayern - Pressemiteilung vom 27.06.2000

Bayern für bundes- und europarechtliches Import- und Handelsverbot von Kampfhunden / Rasche Übernahme der strengen bayerischen Züchtungs- und Haltungsregelungen notwendig

Vor dem Hintergrund des tragischen Vorfalles einer tödlichen Kampfhundeattacke auf Kinder in Hamburg appelliert Bayern an die anderen Länder, die Empfehlungen der Innenministerkonferenz vom 5. Mai 2000 zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden umgehend umzusetzen und die in Bayern bereits seit Jahren bestehenden Züchtungsverbote und Haltungsregelungen zu übernehmen. Darüber hinaus prüft Bayern - so Innenminister Dr. Günther Beckstein - eine Initiative für ein bundes- oder europaweites Import-, Handels- und Züchtungsverbot von Kampfhunden.

Der Freistaat hat bereits 1992 im Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung) äußerst strenge Regelungen erlassen. Die Züchtung oder Kreuzung von Kampfhunden sind in Bayern seither bei Geldbuße bis 100.000 Mark verboten. Die Kampfhundehaltung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde; diese wird nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz dürfen nicht entgegenstehen. Das kommt in der Praxis einem Verbot gleich. Wer einen Kampfhund ohne gemeindliche Erlaubnis hält, kann mit Geldbuße bis zu 20.000 Mark belegt werden. Der Vollzug ist laut Beckstein äußerst streng; etwa wurde in München seit 1992 in keinem einzigen Fall die Erlaubnis zur Kampfhundehaltung erteilt. Beckstein: "Die bayerische Regelung hat sich bewährt, da sie an der Gefahrenquelle, nämlich dem Kampfhund ansetzt."

 

 
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