thomas vock wrote in «377095F7.ECDFC8B1@hbg.siemens.de»:
Unbedingt standrechtlich erschiessen. Unbedingt. Und ohne Ausnahme.
Weil freilaufende Hunde _immer_ wildern.
Ralf
Will der RH-Fuehrer gemaess Jagdrecht taetig werden?
Warum setzt du dann zwingend voraus, dass es nicht so war?
Jetzt hast du dich aber endgueltig disqualifiziert. Wenn es um
Menschenleben geht und dann kommt ein Jaeger und faselt mir was von Wild
und seinem Jagdrecht vor etc. pp., ich wuerde auf jeden Fall Gefahr im
Verzug geltend machen, sein Wild kann mir diesbezueglich den Buckel
runterrutschen, da auf jeden Fall nachrangig. Sollte der Mann sich dann
grossartig aufspielen, wird er in Notwehr (Schutz v. Leben u. Gesundheit
des Vermissten) arretiert. So einfach ist das, mein Lieber.
Nur dass wir mal tacheless reden und du die Fuesse wieder auf den Boden
kriegst.
Uebrigens kann ich mich nicht erinnern, dass mal ein Jaegersmann hier
ueber sich aufspielende Rettungshundler Anlass zur Klage gehabt
haette...aber das nur mal so am Rande.
Ich habe in meiner Bekanntschaft ebenfalls einige Jaeger, ich habe also
kein generelles Problem mit dem Waidwerk. Aber du, mein Lieber, scheinst
nicht gerade eine Zierde deines Standes... :-(
Schwachsinn.
Was macht denn der Gerichtsmediziner, um Sektionen durch Praevention zu
verhindern?
Ich zahle KFZ-Steuern, aber deswegen habe ich keinen gesetzlichen
Auftrag zur Fuehrung eines Kraftfahrzeugs.
Na, wenigstens ist das ein Wort.
Ralf
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