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Re: rettungshunde und jäger














thomas vock wrote in «377095F7.ECDFC8B1@hbg.siemens.de»:

Unbedingt standrechtlich erschiessen. Unbedingt. Und ohne Ausnahme. Weil freilaufende Hunde _immer_ wildern.

Ralf

Will der RH-Fuehrer gemaess Jagdrecht taetig werden?

Warum setzt du dann zwingend voraus, dass es nicht so war?

Jetzt hast du dich aber endgueltig disqualifiziert. Wenn es um Menschenleben geht und dann kommt ein Jaeger und faselt mir was von Wild und seinem Jagdrecht vor etc. pp., ich wuerde auf jeden Fall Gefahr im Verzug geltend machen, sein Wild kann mir diesbezueglich den Buckel runterrutschen, da auf jeden Fall nachrangig. Sollte der Mann sich dann grossartig aufspielen, wird er in Notwehr (Schutz v. Leben u. Gesundheit des Vermissten) arretiert. So einfach ist das, mein Lieber. Nur dass wir mal tacheless reden und du die Fuesse wieder auf den Boden kriegst.

Uebrigens kann ich mich nicht erinnern, dass mal ein Jaegersmann hier ueber sich aufspielende Rettungshundler Anlass zur Klage gehabt haette...aber das nur mal so am Rande.

Ich habe in meiner Bekanntschaft ebenfalls einige Jaeger, ich habe also kein generelles Problem mit dem Waidwerk. Aber du, mein Lieber, scheinst nicht gerade eine Zierde deines Standes... :-(

Schwachsinn. Was macht denn der Gerichtsmediziner, um Sektionen durch Praevention zu verhindern?

Ich zahle KFZ-Steuern, aber deswegen habe ich keinen gesetzlichen Auftrag zur Fuehrung eines Kraftfahrzeugs.

Na, wenigstens ist das ein Wort.

Ralf

30.6.99Re: rettungshunde und jäger   


 
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