|
01.02.00 --
Guido Zörner
Re: Steuern für Tierheimhunde in Dortmund
|
|
|
Hubertus Doehring schrieb in Nachricht
«8759mm$7uj$1@newsread.do.de.uu.net»...
Hallo Hubertus,
Übergabeverträge sind denfinitiv keine Kaufverträge. Gegenstand des
(Berliner) Übergabevertrages ist die Selbstauskunft des zukünftigen Halters.
Dort wird Aufgeführt, neben den Personalien auch z. B. wie lange das Tier
tgl. alleine ist, wieviel Auslauf es bekommt oder ob andere Tiere vorhanden
sind usw. Ferner Verpflichtet sich der Halter Änderungen in der
Selbstauskunft dem Tierheim anzuzeigen und die Weitergabe der Daten an
ehrenamliche Mitarbeiter und Tierschutzinspektoren zuzulassen. Außerdem
beeinhaltet der Vertrag eine Rechtsfolgebelehrung, in der durch vorsätzlich
falsche Angaben zivilrechtliche Konsequenzen drohen. Wird bei einer
Nachkontrolle eine Abweichung der Daten festgestellt, hängt das weitere
Vorgehen davon ab, inwiefern das Tier dadurch negativ betroffen ist. Sind
die Lebensverhältnisse des Tieres entgegen der Selbstauskunft, mangelhafter
Aufsichtspflicht oder nach einem Halterwechsel verschlechtert, droht eine
Konventionalstrafe. Eine Beschlagnahmung des Tieres durch den Amtstierarzt
bzw. Polizei ist dagegen nur durch richterlichen Beschluß möglich.
Selbstverständlich werden die Daten derartiger Halter in einer speziellen
Kartei abgelegt.
Das als 'Schutzvertrag' bekannte Übereinkommen zwischen Halter und Tierheim
dient dem wohle des Tieres. Da die Gesetze in Sachen exikutiven Tierschutz
unzulänglich sind, wird hier auf zivilrechtlicher Basis eine zusätzliche
Schutzfunktion geschaffen. Der Halter geht eine vertragliche Verpflichtung
ein, dem Tier eine artgerecht Haltung zu bieten. Das Geld, das er im
Tierheim bezahlt, deckt die Unkosten der Unterbringung, dem
Verwaltungsaufwand sowie einer tierschutzbezogenen Aufklärung, aber keinen
Unternehmerischen gewinnstreben. Insofern wird das Tier auch nicht
'verkauft'.
Viele Grüße
Guido
«http://www.tierschutz-berlin.de»
|
|
|
|