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01.02.00 -- Guido Zörner

Re: Steuern für Tierheimhunde in Dortmund














Hubertus Doehring schrieb in Nachricht «8759mm$7uj$1@newsread.do.de.uu.net»... Hallo Hubertus, Übergabeverträge sind denfinitiv keine Kaufverträge. Gegenstand des (Berliner) Übergabevertrages ist die Selbstauskunft des zukünftigen Halters. Dort wird Aufgeführt, neben den Personalien auch z. B. wie lange das Tier tgl. alleine ist, wieviel Auslauf es bekommt oder ob andere Tiere vorhanden sind usw. Ferner Verpflichtet sich der Halter Änderungen in der Selbstauskunft dem Tierheim anzuzeigen und die Weitergabe der Daten an ehrenamliche Mitarbeiter und Tierschutzinspektoren zuzulassen. Außerdem beeinhaltet der Vertrag eine Rechtsfolgebelehrung, in der durch vorsätzlich falsche Angaben zivilrechtliche Konsequenzen drohen. Wird bei einer Nachkontrolle eine Abweichung der Daten festgestellt, hängt das weitere Vorgehen davon ab, inwiefern das Tier dadurch negativ betroffen ist. Sind die Lebensverhältnisse des Tieres entgegen der Selbstauskunft, mangelhafter Aufsichtspflicht oder nach einem Halterwechsel verschlechtert, droht eine Konventionalstrafe. Eine Beschlagnahmung des Tieres durch den Amtstierarzt bzw. Polizei ist dagegen nur durch richterlichen Beschluß möglich. Selbstverständlich werden die Daten derartiger Halter in einer speziellen Kartei abgelegt. Das als 'Schutzvertrag' bekannte Übereinkommen zwischen Halter und Tierheim dient dem wohle des Tieres. Da die Gesetze in Sachen exikutiven Tierschutz unzulänglich sind, wird hier auf zivilrechtlicher Basis eine zusätzliche Schutzfunktion geschaffen. Der Halter geht eine vertragliche Verpflichtung ein, dem Tier eine artgerecht Haltung zu bieten. Das Geld, das er im Tierheim bezahlt, deckt die Unkosten der Unterbringung, dem Verwaltungsaufwand sowie einer tierschutzbezogenen Aufklärung, aber keinen Unternehmerischen gewinnstreben. Insofern wird das Tier auch nicht 'verkauft'. Viele Grüße Guido «http://www.tierschutz-berlin.de»
Thema: Steuern für Tierheimhunde in Dortmund


 
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