Im Artikel «8759mm$7uj$1@newsread.do.de.uu.net», Doehring@telda.net (Hubertus
Doehring) schreibt:
Nee, meistens ist es vertraglich festgesetzt, daß man den Hund nicht weiter
verkaufen/schenken darf. Man müßte ihn wieder zurück bringen, oder man muß sich
von den Verkaufspartner eine Einverständliserklärung geben lassen um den Hund
weiter zuverkaufen/schenken. (So is es zumindestens mit meinem Kaufvertrag).
Und das finde ich auch richtig!!!
Wohne direkt neben einem Tierheim und dort habe ich noch nie mitbekommen, das
dort jemand losgezogen ist, um die vermittelten Unterbringungen zuüberprüfen.
Machen das nicht alle Tierheime???
mfg Carola