g.zoerner@berlin.de (Guido Zörner) schrieb in «873u0q$3bo2h$2@fu-
berlin.de»:
Oha!
Endlich mal jemand, der dazu steht, daß Infos gesammelt werden.
Aber das ist nicht das Problem.
Was machst Du denn Guido, wenn das Tierheimtier nicht mehr da ist.
Einfach so verkauft. Hausverbot für den ursprünglichen Erwerber bei Euch?
Denn egal wie die Verträge benannt werden, im Grunde sind es Kaufverträge.
Verkauft ist verkauft. Weiterverkauf ist auch drin.
Und Privatklage wird das Tierheim nicht machen, zumal als maximales
Rechtsmittel höchstens (wenn überhaupt) Wandlung des Kaufvertrages drinn
wäre.
MfG
Hubertus