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11.01.00 -- Volker Greulich

Re: Stachelhalsband Gerichtsurteil OLG Hamm














Ruediger Haspl «ruediger.a.haspl@jura.stud.uni-erlangen.de» wrote: Hallo Rüdiger, Das ist ein Freibrief für Tierquäler im 'dortigen' Sinne.Also ein Skandal. Hast Du in Erfahrung bringen können,ob die 'dortigen' Herrn Richter selbst Hundehalter mit hundesportlichen Ambitionen sind oder zumindest solchen Gruppierungen nahestehen? Einige NGler,die hier schreiben,wären sie Richter, würden sicher zu einer ähnlich grotesken Urteilsbegründung kommen.Da bin ich mir leider ganz sicher. Das Ganze,so wie Du den Fall und das Urteil hier schilderst, erinnert mich an verschiedene Urteile in jagdlichen Fragen,die hier in der NG gelegentlich zur Sprache kommen. Mit der gleichen Begründung könnte man den prügelnden Ehemann,Lehrer oder Erziehungsberechtigten auch entschuldigen. Kannst Du bitte mit Ausgangspunkt des obigen Falles eine kurze Fallbeschreibung geben,bei welchem die Benutzung des Stachelhalsbandes zu einer Verurteilung durch ein deutsches OLG führen könnte? Volker Greulich P.S Es lebe die Rechts'wissenschaft'
Thema: Re: Halti ?!?


 
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