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10.01.00 -- Bsd4321

Re: RE.Halti u. Stachelhalsband














Im Artikel «38774760.546C57A9@jura.stud.uni-erlangen.de», Ruediger Haspl «ruediger.a.haspl@jura.stud.uni-erlangen.de» schreibt: Sonst aber alles im gruenen Bereich ? Na wenn Du dich dann besser fuehlst: das OLG Oldenburg 'wendete die vom Gesetzgeber erlassene Verbotsnorm an' und bestaetigte am 21.04.98 die Entscheidung des Amtsgerichts Jever vom 12.01.98. Dieses hatte einen Hundehalter mit Hinweis auf § 3 Nr.5 TierSchG verurteilt und die Anwendung von E-Reizgeraeten als vorsaetzlichen Verstoss gegen diesen Paragraphen bewertet. Dieses und weitere Beispiele wie Gerichte die Sachlage beurteilt haben, finden sich in der ueber den vdh zu beziehenden Broschuere 'Grundlagen einer tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden'. Angesichts dieser und anderer Urteile wundere ich mich auch ueber so manche Aeusserung der Befuerworter dieser Art der Ausbildung. So wurde hier auch schon behauptet, es gaebe keinen einzigen Hundehalter, der aufgrund der Verwendung von E-Geraeten verurteilt worden waere. (Siehe mail von: 'Lothar Schmidt' «L-Schmidt@t-online.de» Datum: Fri, 24 Dec 1999 00:05:20 +0100) Abgesehen davon, dass dies nachweislich falsch ist: wie kann man sowas, noch dazu in dieser 'juristisch so bewanderten' NG (s.o.) ueberhaupt behaupten (wer kennt schon die Urteile saemtlicher AG, LG und OLGs in ganz D) ? Gruss Stephan Datzer
Thema: Re: Halti ?!?


 
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