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09.11.99 -- Frank Hentschel

Re: DSH-Liebe Tiere?














Hubertus Doehring «Doehring@telda.net» schrieb in im Newsbeitrag: 804t6k$at8$7@newsread.f.de.uu.net... Servus Gemeinde, Das kommt auf den Inhalt der Verordnung an! War es in Frankfurt/Hessen?? Eine Rechtsverordnung. .... von Regierungs- o. Verwaltungsorganer erlassene Vorschrift, enthält
Rechtsvorschriften, ist Rechtsquelle objektiven Rechts; ihr Inhalt ist FÜR ALLE verbindlich. Ersteres als 'nur für die Verwaltung' falsch, zweites, da Rechtsergaenzung IMHO ebenfalls. Was Du meinst, sind Verwaltungsvorschriften, Durchführungsverordnungen. Betonung auf 'selbige'. VO´s können vom Inhalt des ermaechtigenden Gesetzes völlig unabhaengig sein, gesetzesgleiche, -vertretende VOen, somit Gesetzeskraft. Als AusnahmeVO ist auch der Eingriff in die verfassungsgemaesse Ordnung moeglich. Unterschaetze mir nicht die VO ;) ;)
tschuess Frank
Thema: DSH-Liebe Tiere?


 
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