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07.11.99 --
Hubertus Doehring
Re: DSH-Liebe Tiere?
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Gerda Roeder «g.roeder@online.de» schrieb in im Newsbeitrag:
3825A916.2C743344@online.de...
Hallo Gerda,
sei nicht böse, daß ich Deine Schreiben von 17:30, 20:35 und 20:38 Uhr
unbeantwortet lasse, da stand das Gleiche von Dir drin.
Das 'Schäferhündchen', auch DSH bzw. Deutscher Schäferhund genannt, ist
kein ( in Worten: keeiinn) gefährlicher Köter, auch kein gefährlicher Hund
im Sinne des Strafgesetzbuches.
Ein gefährlicher Hund ist rasseunabhängig, eben jenes Einzelexemplar der
Gattung Hund, welches verhaltensauffällig im Sinne der Hundehalterverordnung
wurde.
Hunde von Rassen, zu deren Führung, Haltung, Zucht usw. behördliche Vorgaben
gelten, sind aufgeführt.
Beim besten Willen, auch wenn ich noch so oft auf diese Liste sehe, der DSH
als Rasse ist nicht aufgeführt.
Dafür allerdings ein Begriff, der eine Rasse kennzeichenen soll, der meiner
Meinung nach gar keine Rasse ist. Aber das nur nebenbei.
Auch haben die Gemeinden keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der
Rassen!!!
Und noch etwas, das Strafgestzbuch der BRD jedenfalls kennt keinen terminus
eines 'gefährlichen Hundes'.
Aber vielleicht hast Du ein anderes Strafgesetzbuch als ich.
Möglich, man soll ja auch nie 'Nie' sagen.
Die von mir auszugsweise zitierte Hundehalterverordnung des Landes
Brandenburg ist eine Verordnung!
Sie ist eine Handlungsanweisung für die Verwaltungen etc., keine Ergänzung
des Strafgestzbuches. Mithin sind Verstöße gegen selbige Verordnung auch
keine Straftaten, sondern *Ordnungswidrigkeiten*.
Wenn Du noch Fragen hast, frage ruhig.
MfG
Hubertus
(der solche Verordnungen auf der Stelle abschaffen würde, wenn man ihn
ließe!)
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