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03.11.99 --
Simone Corbach
Re: Dobermann Rüde sucht neues Zuhause
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Michael Meier «michael-m@t-online.de» schrieb in im
Newsbeitrag: 7vmfck$sks$1@news00.btx.dtag.de...
des Tierheimes
bei einem
Nein.
daß die
ist es Ok
keinster Weise
Hallo
Wer einen Hund findet und erstmal bei sich aufnimmt, muß das
bei der Polizei und dem örtlichen Tierschutzverein/Tierheim
melden.Schließlich ist das Tier, rein rechtlich gesehen, ja
das Eigentum des ursprünglichen Halters. Man sollte auch
versuchen, z.B. durch Anzeigen in der Tageszeitung oder
Aushänge bei Tierärzten den Besitzer zu ermitteln. Erst nach
4-6 Wochen darf man daran denken, für den Hund ein neues
Zuhause zu finden, der alte Besitzer hat aber innerhalb
eines halben Jahres das Recht sein Tier zurück zu fordern.
Im Falle des zurückgelassenen Dobermanns würde ich schon
deshalb bei der Polizei vorstellig werden, weil der
Vorbesitzer ja bekannt ist, und das Zurücklassen in der
verlassenen Wohnung m.M. nach dem Aussetzen gleichkommt,
dass ja verboten ist. Da könnte es auch sein, dass diese
Wartefrist nicht eingehalten werden muß, dass ist aber nur
eine Vermutung meinerseits, so einen Fall hatten wir hier
noch nicht. Vielleicht weiß da jemand anders mehr?
Gruß Simone
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