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03.11.99 -- Simone Corbach

Re: Dobermann Rüde sucht neues Zuhause














Michael Meier «michael-m@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag: 7vmfck$sks$1@news00.btx.dtag.de... des Tierheimes bei einem Nein. daß die ist es Ok keinster Weise Hallo Wer einen Hund findet und erstmal bei sich aufnimmt, muß das bei der Polizei und dem örtlichen Tierschutzverein/Tierheim melden.Schließlich ist das Tier, rein rechtlich gesehen, ja das Eigentum des ursprünglichen Halters. Man sollte auch versuchen, z.B. durch Anzeigen in der Tageszeitung oder Aushänge bei Tierärzten den Besitzer zu ermitteln. Erst nach 4-6 Wochen darf man daran denken, für den Hund ein neues Zuhause zu finden, der alte Besitzer hat aber innerhalb eines halben Jahres das Recht sein Tier zurück zu fordern. Im Falle des zurückgelassenen Dobermanns würde ich schon deshalb bei der Polizei vorstellig werden, weil der Vorbesitzer ja bekannt ist, und das Zurücklassen in der verlassenen Wohnung m.M. nach dem Aussetzen gleichkommt, dass ja verboten ist. Da könnte es auch sein, dass diese Wartefrist nicht eingehalten werden muß, dass ist aber nur eine Vermutung meinerseits, so einen Fall hatten wir hier noch nicht. Vielleicht weiß da jemand anders mehr? Gruß Simone
Thema: Dobermann Rüde sucht neues Zuhause


 
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