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02.11.99 -- Christoph von Nathusius

Re: Dobermann Rüde sucht neues Zuhause














Michael Meier «michael-m@t-online.de» writes: Was verstehst Du unter behalten? Das kommt darauf an, wie Du 'behalten' definierst. Du darfst einen fremden Hund in Pflege nehmen. Du musst natuerlich dafuer sorgen, dass der Eigentuemer seinen Hund wiederbekommen kann, wenn er ihn sucht. Also beim Fundbuero Bescheid sagen: 'Ich habe hier einen Hund gefunden, soll ich ihn vorbeibringen?' (nicht ganz ernst gemeint ;-) Aber bei der Polizei und den naechsten Tierheimen sollte man schon Mitteilung machen - und evtl. doch beim Fundbuero. Und zwar moeglichst so, dass man spaeter auch nachweisen kann, dass man den Hund nicht einfach 'behalten' hat. Bei einen Tierarzt kann man dann noch abchecken, ob das Tier mit Chip oder Taetoo registriert ist. Dann hat man eigentlich seine Schuldigkeit getan. Der urspruengliche Eigentuemer hat in so einem Fall (Fundtier) ein halbes Jahr Zeit, 'sein' Tier zurueckzufordern. So lange ist es bei einem nur in Pflege. Wenn man ein gefundenes Tier aber heimlich und leise behaelt, damit es der Besitzer nicht findet, dann ist das Diebstahl und der Eigentuemer hat vermutlich laenger Ansprueche. (aber IANAL - waere jedenfalls eine interessante Frage) In _Pflege_ weiterzuvermitteln ist imo i.O., wer soll denn bitte etwas gegen die Vermittlung unternehmen? 'Fundgegenstaende zum Fundbuero' kann es nicht sein. Und die einzigen, die auf Herausgabe bestehen koennten, waere (neben den Eigentuemern) die Polizei. Aber warum sollten die das tun? Christoph
Thema: Dobermann Rüde sucht neues Zuhause


 
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