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02.11.99 --
Christoph von Nathusius
Re: Dobermann Rüde sucht neues Zuhause
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Michael Meier «michael-m@t-online.de» writes:
Was verstehst Du unter behalten?
Das kommt darauf an, wie Du 'behalten' definierst. Du darfst einen fremden
Hund in Pflege nehmen. Du musst natuerlich dafuer sorgen, dass der
Eigentuemer seinen Hund wiederbekommen kann, wenn er ihn sucht. Also beim
Fundbuero Bescheid sagen: 'Ich habe hier einen Hund gefunden,
soll ich ihn vorbeibringen?' (nicht ganz ernst gemeint ;-)
Aber bei der Polizei und den naechsten Tierheimen sollte man schon
Mitteilung machen - und evtl. doch beim Fundbuero.
Und zwar moeglichst so, dass man spaeter
auch nachweisen kann, dass man den Hund nicht einfach 'behalten'
hat. Bei einen Tierarzt kann man dann noch abchecken, ob das Tier
mit Chip oder Taetoo registriert ist. Dann hat man eigentlich seine
Schuldigkeit getan.
Der urspruengliche Eigentuemer hat in so einem Fall (Fundtier) ein
halbes Jahr Zeit, 'sein' Tier zurueckzufordern. So lange ist es bei
einem nur in Pflege. Wenn man ein gefundenes Tier aber heimlich
und leise behaelt, damit es der Besitzer nicht findet, dann ist
das Diebstahl und der Eigentuemer hat vermutlich laenger
Ansprueche. (aber IANAL - waere jedenfalls eine interessante Frage)
In _Pflege_ weiterzuvermitteln ist imo i.O., wer soll denn
bitte etwas gegen die Vermittlung unternehmen? 'Fundgegenstaende zum
Fundbuero' kann es nicht sein. Und die einzigen, die auf Herausgabe
bestehen koennten, waere (neben den Eigentuemern) die Polizei.
Aber warum sollten die das tun?
Christoph
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