'Hartmut John' «hardy@knuddelbacke.com» meinte:
[zurückgelassener Dobermann]
Frage am Rande: wie sieht eigentlich die Rechtslage z.B. bei einem
Fundhund aus? Kann man den einfach so behalten? IMHO: Nein.
Bei einem zurückgelassenen Hund ist es zwar relativ klar, daß die
alten Besitzer auf den Hund keine Lust mehr haben :-( aber ist es Ok
das jemand den Hund einfach so weitervermittelt?
Das es für den Hund besser ist, möchte ich hier in keinster Weise
anzweifeln.
Grüße
Michael