Ich habe hier gerade einen Katalog für Hundezubehör bekommen. Was mich
etwas verwundert ist ein Hinweis in der Sparte Teletakt:
'Benutzung ohne behördliche anerkannten Sachkundenachweis strafbar'
Mir geht es jetzt nicht um die Endlosdiskussion: Teletakt - Ja oder
Nein. Vielmehr interessiert mich: welche Behörde soll für sowas
zuständig sein und wie sieht so ein Sachkundenachweis aus?
Vor allem: in welchem Gesetz steht das? Das Tierschutzgesetz ist mir
bekannt - dort steht davon nichts.
Grüße
Michael