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20.09.99 -- Manfred Todtenhausen

Re: Hund zurück-Antworten














Natürlich habe ich einen Abgabevertrag mit den Vorbesitzern und den neuen Besitzern geschlossen. Der Vorbesitzer behauptet jetzt, er hätte den Hund garnicht abgeben dürfen, da nicht er der Eigentümer war sondern seine Frau. Aber was geht mich das an?! Die Tierarztkosten kann ich natürlich belegen. Aber diese Kosten scheinen ihn nicht abzuschrecken. Naja, ich werde es wohl auf einen Prozess ankommen lassen. Was soll schon passieren, ausser das ich einen gebrauchten Hund bezahlen muß. Abgeben werde ich ihn in diese Familie jedenfalls nicht mehr. Die neuen Besitzer sicher auch nicht. Viele Grüße Manfred
Thema: Hund zurück?


 
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