Im Artikel «37E5458B.4C0DBA3D@elto.de», Manfred Todtenhausen «info@elto.de»
schreibt:
Hallo Manfred
Ja, das ist eine mehr als typische Situation. Zuerst einmal habt Ihr einen
Übereignungsvertrag mit den Leuten? Wie bei jedem Vertrag hat der Mensch
normalerweise 10 Tage Rücktrittsrecht von dem Vertrag, leider. Aber ob er das
weiss?
Zuerst würde ich mich mal nicht allzusehr beeilen. Die Wahrscheinlichkeit, daß
der Mann es sich in einer Woche anders überlegt hat, ist nicht gerade gering.
Dann würde ich mir mal großzügig die Kostenaufstellung machen. Ein
Pensionspreis von 18 Dm pro Tag ist angemessen und die Tierarztkosten dürften
auch nicht zu knapp sein. Wenn Ihr es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen
lassen wollt unbedingt ein Gutachten des Tierarztes anfordern, der den
schlechten Pflegezustand bescheinigt.
Viele Grüße
Andrea