Hallo Manfred!
Am Sun, 19 Sep 1999 22:20:27 +0200, schrieb Manfred Todtenhausen
«info@elto.de» :
In welcher Form 'übernommen'. Wurden die Tiere Dir freiwillig von den
Leuten ausgehändigt mit dem Ziel die Hunde zu vermitteln?
Wurden der Zustand der Tiere und die vorgenommenen Behandlungen
dokumentiert?
Wenn die beiden obigen Fragen mit 'Ja' zu beantworten wären, dann
würde nach meiner Einschätzung für den Vorbesitzer kaum eine Aussicht
auf Erfolg bestehen seine Forderung durchzusetzen.
Ansonsten wäre bei Zuspitzung der Lage ein Beratungsgespräch
(normalerweise kostenlos) mit einem fachkundigen Rechtsanwalt
empfehlenswert,
Tschüß
Heino te Laak