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20.09.99 -- Norbert Gschw.

Re: Hund zurück?














Hallo Manfred, versuche dich außergerichtlich zu einigen, denn wenn du keinen Hundeübernahme-Vertrag hast, wird es wohl schwierig werden. Mein Tip: Stelle bei einer Rückgabeforderung eine Rechnung für notwendige Tierarztbesuche und tägliche Pflegekosten. Weise die Ex-Hundhalter darauf hin, dass vom Tierarzt der schlechte Pflegezustand bestätigt werden kann. Wenn der plötzlich wieder liebgewonnene Hund auf einmal Geld kosten könnte, ist es oft plötzlich aus mit zurüchhabenwollen. Norbert
Thema: Hund zurück?


 
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