Ursula Seipel wrote:
Wozu auf Zug? Wenn mit Leinenruck gearbeitet wird, ist es doch
vollkommen
unsinnig, auf Zug zu stellen, da der Leinenruck erst nach der
Verzögerung
des Zusammenziehens kommt. Wesentlich effektiver ist es, die Leine am
Feststellring zu befestigen und das Gliederhalsband so eng anzulegen,
das es unmittelbar am Hals anliegt. Evtl. sogar dadurch, daß ein Ring
zurückgelegt wird und mit dem Leinen-Karabiner an einem
hintenliegenden
Kettenglied befestigt wird. Dann kommt der Leinenruck ungebremst und
direkt.
Alles andere ist unsinnig, wenn man ignoriert, daß der Leinenruck
schon
an sich unsinnig ist. Auch die Befestigung der Leine am Würgering des
Gliederhalsbandes oder des Krallenhalsbandes ist absoluter Kappes, da
jede Einwirkung zunächst verzögert und dadurch gebremst wird.
Nach meiner Meinung hat ein solcher Lehrer keine besondere
Ahnung. Er wendet einfach ein per Tradition weitergegebenes
Mittel an, ohne zu hinterfragen. Dazu ein erklärendes Beispiel:
Stell Dir vor, wir beide gehen nebeneinander spazieren. Du bist
angeleint, ich halte die Leine. Nun siehst Du auf der linken
Seite einen 20-Mark-Schein liegen und gehst abrupt darauf zu.
Ich gebe Dir einen kräftigen Leinruck, nach meiner Meinung für
das unerlaubte Verlassen der Fussposition. Worauf beziehst Du
den Leinenruck?
Etwas weiter, Du verspürst Hunger und erinnerst Dich an die
Bratwurstbude 50m zurück. Du drehst Dich abrupt um und willst
zurück. Ich gebe Dir wieder einen kräftigen Leinruck, wieder
nach meiner Meinung für das unerlaubte Verlassen der Fussposition.
Worauf beziehst Du diesen Leinenruck?
Etwas weiter, Du siehst vorne eine Männer-Stripshow, willst
unbedingt dahin und rennst los. Wieder kriegst Du einen
Leinenruck, wieder nach meiner Meinung für das Verlassen
der Fußposition. Worauf beziehst Du diesen Leinenruck?
Fazit für das Lernen:
Beim ersten Leinenruck hast Du gelernt, Du darfst keine
20-Mark-Scheine aufheben, beim zweiten, das Würstchen-Buden
verboten sind, beim dritten, Stripshows sind ebenfalls verboten.
Bestraft wird immer die Intention des Handelns, nicht die
Tat (hier: des sich entfernens) an sich!
An welcher Stelle hast Du das gelernt, was ich eigentlich
von Dir wollte? Nämlich, das Du einfach neben mir Bei-Fuß
laufen solltest? An keiner einzigen!!!
Du kannst mit einem Leinenruch NUR Dinge verbieten, solange
bis der Hund entmutigt ist, etwas anderes als das gewünschte
zu tun. Aber Du kannst ihm NICHTS damit beibringen. Er hat
einfach nur Angst etwas anderes zu tun, der Lernerfolg ist
eine Strategie zur Vermeidung von Schmerz, nichts anderes.
Und wie? Mit unterwerfen? Oder mit mehr Schmerz?
mfg
Thomas
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