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27.07.99 -- Thomas Luening

Re: Hundeschule














Ursula Seipel wrote:

Wozu auf Zug? Wenn mit Leinenruck gearbeitet wird, ist es doch vollkommen unsinnig, auf Zug zu stellen, da der Leinenruck erst nach der Verzögerung des Zusammenziehens kommt. Wesentlich effektiver ist es, die Leine am Feststellring zu befestigen und das Gliederhalsband so eng anzulegen, das es unmittelbar am Hals anliegt. Evtl. sogar dadurch, daß ein Ring zurückgelegt wird und mit dem Leinen-Karabiner an einem hintenliegenden Kettenglied befestigt wird. Dann kommt der Leinenruck ungebremst und direkt.

Alles andere ist unsinnig, wenn man ignoriert, daß der Leinenruck schon an sich unsinnig ist. Auch die Befestigung der Leine am Würgering des Gliederhalsbandes oder des Krallenhalsbandes ist absoluter Kappes, da jede Einwirkung zunächst verzögert und dadurch gebremst wird.

Nach meiner Meinung hat ein solcher Lehrer keine besondere Ahnung. Er wendet einfach ein per Tradition weitergegebenes Mittel an, ohne zu hinterfragen. Dazu ein erklärendes Beispiel:

Stell Dir vor, wir beide gehen nebeneinander spazieren. Du bist angeleint, ich halte die Leine. Nun siehst Du auf der linken Seite einen 20-Mark-Schein liegen und gehst abrupt darauf zu. Ich gebe Dir einen kräftigen Leinruck, nach meiner Meinung für das unerlaubte Verlassen der Fussposition. Worauf beziehst Du den Leinenruck?

Etwas weiter, Du verspürst Hunger und erinnerst Dich an die Bratwurstbude 50m zurück. Du drehst Dich abrupt um und willst zurück. Ich gebe Dir wieder einen kräftigen Leinruck, wieder nach meiner Meinung für das unerlaubte Verlassen der Fussposition. Worauf beziehst Du diesen Leinenruck?

Etwas weiter, Du siehst vorne eine Männer-Stripshow, willst unbedingt dahin und rennst los. Wieder kriegst Du einen Leinenruck, wieder nach meiner Meinung für das Verlassen der Fußposition. Worauf beziehst Du diesen Leinenruck?

Fazit für das Lernen: Beim ersten Leinenruck hast Du gelernt, Du darfst keine 20-Mark-Scheine aufheben, beim zweiten, das Würstchen-Buden verboten sind, beim dritten, Stripshows sind ebenfalls verboten. Bestraft wird immer die Intention des Handelns, nicht die Tat (hier: des sich entfernens) an sich!

An welcher Stelle hast Du das gelernt, was ich eigentlich von Dir wollte? Nämlich, das Du einfach neben mir Bei-Fuß laufen solltest? An keiner einzigen!!!

Du kannst mit einem Leinenruch NUR Dinge verbieten, solange bis der Hund entmutigt ist, etwas anderes als das gewünschte zu tun. Aber Du kannst ihm NICHTS damit beibringen. Er hat einfach nur Angst etwas anderes zu tun, der Lernerfolg ist eine Strategie zur Vermeidung von Schmerz, nichts anderes.

Und wie? Mit unterwerfen? Oder mit mehr Schmerz?

mfg Thomas
Thema: Hundeschule


 
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