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16.07.99 -- Angelo Schuler

[Pitti] Behoerdenwillkuer :-(














Die unglaubliche Geschichte
(die Geschichte des Pit Bull-Rüden 'Cera' ( 14.06.99)

Am 28.05.99 trat erstmalig ein Hundehalter - Herr Stein aus Weimar (Hessen) - mit der Bitte um Unterstützung an unseren Verein heran. Der Mann (dreifacher Familienvater) erklärte mir, daß am 19.05.99 der zuständige Amtsveterinär nebst einem Polizeiaufgebot vor seiner Haustür stand und ihn der Teilnahme an Hundekämpfen und somit der Tierquälerei beschuldigte. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der man sämtliche über die sogenannten 'Kampfhunde'-Rassen vorhandene Literatur beschlagnahmte. Nachfolgend wurde der Hund, ein 6 jähriger, falbfarbener Pit Bull-Rüde mit Namen 'Cera', in Augenschein genommen. Ergebnis der Anschauungdurch den Amtsveterinär Hr. Dr. B.: 'Der Hund stamme aus einer Aggressionszucht und die Narben (
5 insgesamt, eine ca. 2 cm unterhalb der Schnauze, 2 weitere ca.
1 cm lang an den beiden Vorderläufen, sowie 2 ebenfalls 2 cm
lange Narben an den Hinterläufen) am Körper, deuten auf eine Verwendung des Tieres bei Hundekämpfen.' Herr Stein erklärte hierzu den zuständigen Beamten, daß sein Rüde vom Hund (einem ehemaligen 'Grenzhund') des Bürgermeisters seines ehemaligen Wohnortes (wo er bis vor 10 Mon. noch wohnhaft war) im Alter von 16 Mon. angefallen und böse zugerichtet wurde. Weiterhin habe es einen Zwischenfall gegeben, in dem der Schäferhund eines Polizisten (außer Dienst) seinem Rüden ebenfalls erhebliche Blessuren zugetragen hätte. Nähere Angaben hierzu könne er, falls erforderlich, in schriftlicher Form von allen Beteiligten wie Bürgermeister, Polizist und behandelnden Tierarzt einholen und vorlegen. Hiervon unbeeindruckt ordnete der zust. Amtsveterinär die Unterbringung des Hundes in den Anlagen der Polizeihundestaffel in Wiesbaden an. Herr Stein wurde mehrfach ganz konkret auf 2 bestimmte Personen angesprochen, denen mehrere kriminelle Delikte vorgeworfen werden und es wurde ihm nahegelegt, Aussagen über diese Personen und ihre Machenschaften zu tätigen. Wie sich herausstellt handelt es sich hierbei um die beiden Brüder, deren Festnahme im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Kampfhundszene für Schlagzeilen sorgte. Wie aus entsprechenden Medienberichten hervorgeht, veranstalteten diese Personen u. a. auch Hundeausstellungen auf denen vorzugsweise American Pit Bull Terrier präsentiert wurden. Hierzu erklärte Herr Stein, daß er aufgrund 3 besuchter Ausstellungen die betr. Personen lediglich als Veranstalter und Gewerbetreibende mit Hundezubehör kenne. Bis auf eine Bestellung von einem Halsband und einem Geschirr für seinen Hund, wofür er eine Anzahlung leistete aber bis heute die bestellte Ware nicht erhalten habe, hätten seinerseits keinerlei persönliche Kontakte mit diesen Personen stattgefunden. Hierauf äußerten sich die Beamten sinngemäß: 'Helfen Sie uns, so kann auch Ihnen geholfen werden.' (Es darf vermutet werden das etlichen Hundehaltern, die in den Ausstellungskatalogen der Hundeausstellungen oder den Bestellbüchern für Hundezubehör vermerkt sind, schon jetzt oder in unmittelbarer Zeit, einer gleichwertigen Untersuchung/Behandlung unterliegen werden.) Nach diesem Bericht von Herrn Stein setzte ich mich umgehend mit einer Hundefreundin in Verbindung, die sich im Raum Frankfurt im Zusammenhang mit rassespezifischen Maßnahmen sehr bemüht und mit unserem Verein schon seit langer Zeit zusammenarbeitet. Wir waren uns beide einig, daß es sich hier um ein sehr ungeheuerliches Vorgehen der Behörden handelt, sofern der betroffene Hundehalter mir gegenüber, der Wahrheit entsprechend berichten würde. In folgenden Telefongesprächen wurde Herr Stein von Frau K. und auch von mir direkt darauf angesprochen, daß er uns unbedingt alles, den Tatsachen entsprechend berichten müsse. Der Hundehalter bekundete sofort sein Verständnis für eventuell vorhandenes Mißtrauen, da er uns überhaupt nicht bekannt sei und das Vorgehen der zust. Behörden auch aus seiner Sicht keinesfalls dem Umgang mit einem unbescholtenem Bürger entsprechen würde. Er beteuerte uns gegenüber glaubhaft, daß es sich bei ihm weder um einen Hundekämpfer, noch um einen sonstwie Kriminellen handeln würde und des weiteren, daß sein Hund noch nie an solch abartigen Kämpfen teilgenommen hätte. Sein 'Cera' würde als Familienhund gehalten. Lediglich in Zeiten wo die ganze Familie aus dem Haus ist (max. 2-3 Stunden tägl.) wäre er in einem sehr ordentlichen Hundezwinger untergebracht. Ansonsten wäre der Hund ständig bei der Familie, selbst den Sommer- und Winterurlaub würde man so abstimmen, daß der Hund sie begleiten könne. Am 31.05.99 erreichte uns ein Fax, verfaßt am 28.05. und an den Rechtsanwalt des betroffenen Hundehalters gerichtete, nach dessen Aussagen eine Begutachtung des Tieres nebst ausführlicher fotografischer Dokumentation durch einen VDH-Sachverständigen stattgefunden hat. Auszug aus dem Schreiben: 'Da der VDH-Sachverständige Herr W., bei der für das vorliegende Verfahren erfolgten Untersuchung (9 Tage nach Beschlagnahme und vorteilhafter (?) Unterbringung) des Tieres auf körperliche Anzeichen für eine etwaige Teilnahme an Probekämpfen bzw. Hundekämpfen aber die Gefährlichkeit des Tieres im Sinne des § 2 der Gefahrenverordnung von Hunden (Hundeverordnung vom 15.08.97) sowie dessen Herkunft aus einer Aggressionszüchtung im Sinne des § 11 b Tierschutzgesetz vom 25.05. 1998 bejaht hat, habe ich das Tier mit Schreiben vom heutigen Tage zur weiteren tierschutzrechtlichen Beurteilung i. S. von §16 a Tierschutzgesetz der Ordnungsbehörde - Staatliches
Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises Marburg-Biedenkopf überstellt.' Weiterhin wird erklärt, daß der Pit Bull 'Cera' für das vorliegende Verfahren als Beweismittel nicht mehr nötig sei, eine Herausgabe des Tieres nach Aufhebung der Beschlagnahme an Herrn Stein aber rechtlich nicht möglich ist, da durch die Untersuchung festgestellt wurde, daß es sich bei diesem Hund um einen gefährlichen Hund im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung handelt. Der betroffene Hundehalter wäre nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht im Besitz des Sachkundenachweises, der zum Führen eines gefährlichen Hundes nach der Hundeverordnung vom 15.08.97 erforderlich wäre. Anmerkung: * Wie ist es möglich in Unkenntnis der Elterntiere und bei einem
Alter von 6 Jahren, die Herkunft eines Hundes aus einer Aggressionszüchtung nachzuweisen? Wer ist dazu in der Lage, in diesem Alter zwischen vererbten Anlagen und erlerntem Verhalten zu differenzieren? * Nach § 2 Abs. 4 (2) der Gefahrenabwehrverordnung über das
Halten von Hunden vom 15. August 1997 kann die Behörde einen Hund als gefährlich erklären, wenn sie eine gesteigerte Aggressionen und Angriffsbereitschaft oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft feststellt. Ein derartiges Verhalten seines Hundes war dem betr. Hundehalter aber bisher nicht bekannt. Also bestand für ihn auch keine Veranlassung dazu, sich um einen Sachkundenachweis zu bemühen. * § 4 Sachkunde Abs. 3 der o.g. Hundeverordnung sagt aus, daß die
Sachkundebescheinigung lediglich in Verbindung mit dem Hund gilt, mit dem die Sachkundeprüfung abgelegt wurde. Insofern wäre es schon möglich gewesen, den Hund mit einer Auflage zur Sachkundeprüfung herauszugeben bzw. hätte man dem Halter das Ablegen der Sachkundeprüfung ermöglichen können, um seinen Hund wieder zu bekommen. Der mehrfach von Herrn Stein geäußerten Bitte an den zust. Amtsveterinär Hr. Dr. B. und seinem Vertreter Hr. M., seinen Hund mit seiner Familie besuchen zu dürfen und ihn eventuell auf dem Behördengelände spazieren zu führen, wurde nicht entsprochen. Nachdem der Anwalt auf die Herausgabe des Hundes und die längst erforderliche Akteneinsicht drängt (es wurden bis dahin keinerlei konkrete Angaben gemacht, worauf die Anschuldigungen gegen den Hundehalter basieren) wird diesem telefonisch erklärt, daß Frau Dr. Feddersen-Petersen, eine Expertin aus Kiel, den Auftrag zur Abschließenden Begutachtung des Hundes erhalten habe und bis dahin keine Entscheidungen gefällt würden. Dem Anwalt wurde aber zugesagt, daß er über die Beauftragung umgehend eine schriftliche Bestätigung bekommen würde. Nachdem der betroffenen Hundehalter hiervon erfuhr erklärte er mir gegenüber: 'Jetzt wird alles wieder Gut. Wenn diese Expertin wirklich so gut sei wie ihm berichtet wurde, dann hätten sein Hund und er nichts zu befürchten.' Leider verstrichen wieder etliche Tage, in denen der Anwalt mehrfach die schriftliche Bestätigung, trotz wiederholter Zusagen, vergeblich telefonisch einforderte. Zwischenzeitlich wurden auch durch unseren Verein Gespräche mit einem uns vertrautem Rechtsanwalt und der Vertretung der Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen geführt. Nach dem uns durch den Rechtsanwalt bestätigt wurde, daß das Vorgehen der Behörden, nach seinen Erkenntnissen, rechtlich gesehen alles andere als in Ordnung sei, war die Vertretung der Tierschutzbeauftragten zu keinerlei Äußerungen oder Unterstützung bereit. Wir konnten jedoch anderweitig von kompetenter Stelle erfahren, daß ein solches Vorgehen der Behörden - immer vorausgesetzt dem Hundehalter kann nichts Konkretes nachgewiesen werden - zumindest in Niedersachsen nicht möglich wäre. Diese Aussage war für die betreffenden Hundefreunde in Niedersachsen durchaus sehr beruhigend, Herrn Stein konnte sie aber nicht sonderlich trösten. Leider konnte uns von hieraus, selbst bei bestem Willen, aufgrund der Zuständigkeit nicht weitergeholfen werden. Nachdem der Anwalt von Herrn Stein von den zust. Behörden bezüglich der Begutachtung durch Frau Dr. Feddersen-Petersen keine befriedigenden Aktivitäten vernehmen konnte, entschloß man sich selbst Kontakt zu ihr aufzunehmen. Das Gespräch brachte die Erkenntnis, daß lediglich eine Begutachtung ins Auge gefaßt wurde aber einen Gutachterauftrag habe Fr. Dr. Feddersen-Petersen nicht erhalten. Nach dieser Information erfolgte umgehend ein Anruf des Anwaltes beim zust. Amtsveterinär Hr. Dr. B. Er fragte diesen nochmals und konkret, ob Fr. Dr. Feddersen-Petersen inzwischen beauftragt wurde und wann der Termin zur Begutachtung angesetzt wäre. Hr. Dr. B. behauptete weiterhin, daß der Auftrag zur Begutachtung des Hundes an vorgenannte Expertin abgegeben wurde. Nach diesem Gespräch verfaßte der Anwalt einen Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Gießen, in dem er u. a. die Prüfung des rechtmäßigen Verwaltungshandelns und die Herausgabe des Hundes 'Cera' per einstweiliger Verfügung beantragte. Daraufhin erinnerte sich nun plötzlich der zuständige Amtsveterinär (19 Tage später) an einen zweiten Hund, einem Pit Bull-Welpen der sich zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung im Zimmer der Tochter befand. Nach Auskunft von Herrn Stein handelte es sich hierbei um einen Hund eines Freundes, den er aufgrund einer Urlaubsreise vorübergehend in Pflege nahm. Dieser Welpe wurde einige Tage vor der Hausdurchsuchung von einem freilaufendem Dackel aus der Nachbarschaft in den Hinterlauf gebissen. Der Hund wurde umgehen zwecks Versorgung der Wunde zu seinem Tierarzt (Tierklinik) gebracht. Der an der Hausdurchsuchung beteiligte Amtsveterinär behauptet aber nun plötzlich, wie schon o. e. 19 Tage später, dieser Hund wäre zum damaligen Zeitpunkt halbtot gewesen und es wird zur Beweissicherung auch die Beschlagnahme des Pit Bull-Welpen gerichtlich veranlaßt. Auszug aus der gerichtlichen Verfügung: 'Der Beschuldigte ist nach weiteren Ermittlungen auch verdächtigt, den Pit Bull-Welpen 'Lady' nicht vor den Angriffen seines Pit Bulls 'Cera' geschützt zu haben.' Noch am Tage des Eingangs der Verfügung, steht wiederholt der Amtsveterinär nebst Polizeiaufgebot zwecks Beschlagnahme des Welpen und einer wiederholten Hausdurchsuchung vor der Tür des Hundehalters. Als der Amtsveterinär Hr. Dr. B. von Herrn Stein nach dem Sinn und Zweck seines Handelns befragt wird und Herr Stein ihn weiterhin mit seiner nachweislich falschen Behauptung bezüglich der Beauftragung von Fr. Dr. Feddersen-Petersen konfrontiert, ist dieser sichtlich sprachlos und wendet sich ohne ein Wort der Erklärung ab. Anmerkung: Zu jeder Zeit hätte man sich bei dem behandelnden Tierarzt über den Umfang der Bißverletzungen kundig machen können. Jeder halbwegs kompetente Veterinär müßte den Unterschied zwischen einem Biß eines mittelgroßen Hundes und dem eines Dackels mit Leichtigkeit feststellen können. Wenn der Pit Bull- Rüde des Beschuldigten tatsächlich derart aggressiv ist, wie angeblich von den Gutachtern festgestellt wurde, hätte dann ein Welpe einen Angriff dieses Hundes mit einem Kratzer am Hinterlauf überstanden? Sofern der Welpe sich tatsächlich in einem derartig schlechten Gesundheitszustand befand, wäre es dann nicht die Pflicht eines jeden Tierschützers und erst recht die eines Amtsveterinärs gewesen, diese Tier sofort mitzunehmen um es ordnungsgemäß zu versorgen? Jeder unbescholtene Hundeliebhaber kann sich wohl mühelos vorstellen, was Herr Stein und seine Familie aufgrund der Abwesenheit ihres vierbeinigen Freundes - von inzwischen 26 Tagen - zu diesem Zeitpunkt empfindet bzw. befürchtet. Die
Polizeibesuche haben mittlerweile in seinem Wohnort ebenfalls Wirkung gezeigt. Seine Familie und er werden inzwischen angesehen wie Schwerkriminelle. So berichtete er mir über ein Einkaufserlebnis seiner 7 jährigen Tochter beim ortsansässigen Kaufmann, wo sich diese nach Auffassung der Verkäuferin anscheinend nicht schnell genug für einen roten oder blauen Lollie entscheiden konnte und beim Bezahlen an der Kasse dazu aufgefordert wurde die Arme zu heben, damit sie von der Verkäuferin nach eventuell gestohlenen Waren abgetastet werden konnte. Am 10.06.99 bekundet der Anwalt des Hundehalters gegenüber der zuständige Behörde nochmals telefonisch seine Unzufriedenheit bezüglich der noch immer ausstehenden Begutachtung durch Fr. Dr. Feddersen-Petersen und teilt mit, daß man diese nun selbst beauftragen werden. Tags darauf erreicht den Anwalt ein Schreiben mit Datum vom 10.06.99 in dem zwar das Ergebnis einer Begutachtung des Hundes dargelegt wird, die Gutachter selbst und Auskünfte über deren Kompetenz werden aber verschwiegen. Weiterhin fehlt jegliche Angabe zur Identifizierung des Hundes wie z. B. Alter, Größe, Fellfarbe u. eventuelle Abzeichen, Täto- Nummer. Zitat aus diesem Schreiben: Das Tier hat im Unterkiefer nur noch links ein Schneidezahn und der Rest der Zahnleiste fehlt, ebenso fehlt ein Teil der Unterlippe und die übrigen Zähne sind stark abgenutzt. Der Hund wies lange Krallen, Schwielenbildung an der Rutenoberseite und an den Sprunggelenken auf. Der Futterzustand des Tieres war gut, der Pflegezustand ausreichend und das Tier war sehr stark (überdurchschnittlich) bemuskelt. Diese Feststellungen belegen einer artgerechten Haltung entgegenstehende, mindestens zeitweise, Unterbringung des Hundes in engen Boxen bzw. von einer Anbindehaltung an einer kurzen Vorrichtung. Sind die hier aufgeführten Feststellungen in sich nicht doch sehr widersprüchlich? * Wie ist es möglich nach einer derartigen Beschreibung des
Tieres, noch von einem ausreichendem Pflegezustand zu sprechen? * Wie soll ein Hund mit langen Krallen und angeblich in engen
Boxen untergebracht oder an kurzer Anbindung gehalten, eine überdurchschnittliche Bemuskelung vorweisen? Selbst die im Kraftsport häufige Verwendung von Anabolika und ähnlichen Mitteln, ermöglicht nach medizinischen Erkenntnissen keine Muskelbildung ohne entsprechende körperliche Betätigung. Noch ein weiteres Zitat: Für den Gutachter waren auch die Vernarbungen auffällig. Die Vielzahl der Narben und ihre spezielle Lage, sind nicht auf übliche Raufereien - wie sie z. T. zwischen Hunden vorkommen - zurückzuführen. Auch diese Ausführung erscheint mir persönlich doch sehr bedenklich. * Wurde zu Beginn des Schreibens noch behauptet, der Hund wurde
einem VDH-Sachverständigen und Amtstierärzten zur Begutachtung vorgestellt, so wird hier lediglich vom Urteil eines Gutachters berichtet. * Wie schon oben erwähnt ist dem Schreiben des Anwaltes des
Hundehalters zu entnehmen, daß sich am Körper des betr. Hundes bis zum Tage der Beschlagnahme lediglich 5 Narben von einer Größe von 1 bis 2 cm befanden. Nach erster Kenntnisnahme dieses Berichtes über den Zustand des Hundes war auch ich zuerst ziemlich sprachlos, etliche Fragen rasten mir durch den Kopf. Sollte uns (3Personen) dieser Mann in den vielen Gesprächen wirklich so sehr getäuscht haben? Geht man mit einem Tier das sich in einem solch katastrophalen Zustand befindet, auf der Straße spazieren oder fährt mit diesem in den Urlaub? Macht sich eine Person, die ihren Hund in abartigen Hundekämpfen einsetzt, die Mühe einen Rechtsanwalt zu konsultieren und telefoniert fast täglich hilfesuchend mit völlig fremden Menschen? Als mich der betroffene Hundehalter am Abend anrief kam ich überhaupt nicht dazu, ihn zum Inhalt des o. g. Schreibens zu befragen. Völlig fassungslos fragte er mich: 'Haben Sie DAS gelesen'? Das kann nicht mein Hund gewesen sein der dort untersucht wurde! Und wenn doch, was haben die mit ihm gemacht? Er hätte etliche Bilder von seinem 'Cera', keines dieser Bilder zeigt einen derart entstellten Hund. Seine Nachbarn, die Leute aus dem Ort, alle würden seinen Hund kennen. Noch ca. 4 Wochen vor der Beschlagnahme wäre er mit seinem Hund zum Impfen beim Tierarzt gewesen. Dieser habe zwar bei der üblichen Routineuntersuchung auf die stark abgenutzten Zähne hingewiesen, aber es hätten zu diesem Zeitpunkt weder die Schneidezähne noch ein Stück aus der Unterlippe gefehlt. Der betroffene Hundehalter erklärte mir weiterhin, daß er seine ganze Hoffnung in die nun selbst in Auftrag gegebene Begutachtung seines Hundes durch Frau Dr. Feddersen-Petersen setzen würde. Im o. g. Schreiben wurde dem Hundehalter weiterhin mitgeteilt, daß die zuständige Behörde es für notwendig erachtet, den Hund weiterhin in Verwahrung zu halten und eine Herausgabe des Tieres nicht dem öffentlichen Interesse und dem Sinne des Tierschutzgesetzes entsprechen würde. 'Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim .......... Widerspruch eingelegt werden.' Nach telefonischer Rücksprache des Anwaltes mit der zuständigen Behörde - im Beisein des Hundehalters - wurde umgehend per Telefax der Widerspruch eingereicht. Was zu diesem Zeitpunkt weder der Anwalt noch der Hundehalter wußte und von der Behörde mit keiner Silbe erwähnt wurde, der Pit Bull-Rüde 'Cera' wurde schon wenige Stunden zuvor getötet. Aber hiervon erfuhren der Hundehalter und auch wir erst 2 Tage später. Am darauffolgendem Tag wandte sich der Hundehalter an das Tierkörperbeseitigungsinstitut und erklärte dem Verantwortlichen, daß sein Hund versehentlich dort abgeliefert wurde und noch eine Untersuchung des toten Tieres durch seinen Tierarzt nötig sei. Hierauf wurde ihm erklärt, daß von der Behörde mehrere Hunde abgegeben wurden und der verantwortliche Amtsveterinär um eine umgehende Beseitigung der toten Tiere gebeten hätte. Auch ein Schreiben des Anwaltes per Telefax, in dem er die sofortige Herausgabe der Hundeleiche nebst Halsband fordert, blieb erfolglos. Alles deutet daraufhin, daß man durch die angekündigte Begutachtung von Fr. Dr. Feddersen-Petersen ein Ergebnis befürchtete, welches den behördlichen Behauptungen nicht entsprochen hätte und somit auch das Vorgehen der zuständigen Behörden keinesfalls rechtfertigen würde. Ein weiteres Gespräch mit dem uns vertrautem Anwalt folgte, indem er unsere Auffassung bestätigte. Durch die Tötung des Tieres und die umgehende Beseitigung der Leiche wurde wichtiges Beweismaterial beseitigt. Dem Hundehalter wurde somit die einzige Möglichkeit genommen, die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen zu widerlegen. Es erscheint mir zwar nicht angemessen bei einem Hund von Beweismaterial zu sprechen, jedoch ließ sich hier kein anderer Begriff finden. Der betroffene Hundehalter erklärte mir: 'Es bringt zwar meiner Familie und mir unseren Hund nicht wieder, die Verantwortlichen müssen aber für ihr Vorgehen zur Rechenschaft gezogen werden. Es darf nicht sein, daß weiteren unbescholtenen Hundefreunden und ihren Tieren das gleiche geschieht.' Bis heute hat der Anwalt von Herrn Stein keine Akteneinsicht erhalten. Herr Stein und dessen Anwalt werden zur Aufklärung dieser Angelegenheit alle erdenklichen juristischen Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten. Ein weiterer Schritt wäre, die Öffentlichkeit über dieses ungeheuerliche Vorgehen zu informieren, leider zeigte aber die bisher angesprochene Presse überhaupt kein Interesse über diese Angelegenheit zu berichten. Wie mir von Herrn Stein berichtet wurde, wird er eine Todesanzeige mit Bild seines Hundes und gleichfalls einen Aufruf veröffentlichen, in dem er eventuell gleichwertig betroffenen Hundehalter bittet mit ihm in Kontakt zu treten. Insofern sollten eventuell auch wir Hundefreunde dafür sorgen, daß diese unglaubliche Geschichte die nötige Verbreitung findet.

Die vorangegangene Zusammenfassung basiert auf diverse Gespräche mit Herrn Stein sowie dem diesbezüglichen Schriftverkehr zwischen den zuständigen Behörden und des Anwaltes von Herrn Stein, der mir im Verlauf dieser Angelegenheit zugesendet wurde. Es ist mir hoffentlich gelungen meine eigenen Gedanken und Auffassungen ausreichend deutlich von dem tatsächlichen Sachverhalt abzuheben. Ich hoffe das mir somit eine weitestgehend objektive Darstellung der Begebenheiten gelungen ist.

Thomas Henkenjohann, Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e. V.
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