|
Die unglaubliche Geschichte
(die Geschichte des Pit Bull-Rüden 'Cera' ( 14.06.99)
Am 28.05.99 trat erstmalig ein Hundehalter - Herr Stein aus
Weimar (Hessen) - mit der Bitte um Unterstützung an unseren
Verein heran. Der Mann (dreifacher Familienvater) erklärte mir,
daß am 19.05.99 der zuständige Amtsveterinär nebst einem
Polizeiaufgebot vor seiner Haustür stand und ihn der Teilnahme an
Hundekämpfen und somit der Tierquälerei beschuldigte.
Es erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der man sämtliche über die
sogenannten 'Kampfhunde'-Rassen vorhandene Literatur
beschlagnahmte. Nachfolgend wurde der Hund, ein 6 jähriger,
falbfarbener Pit Bull-Rüde mit Namen 'Cera', in Augenschein
genommen. Ergebnis der Anschauungdurch den Amtsveterinär Hr. Dr.
B.: 'Der Hund stamme aus einer Aggressionszucht und die Narben (
5 insgesamt, eine ca. 2 cm unterhalb der Schnauze, 2 weitere ca.
1 cm lang an den beiden Vorderläufen, sowie 2 ebenfalls 2 cm
lange Narben an den Hinterläufen) am Körper, deuten auf eine
Verwendung des Tieres bei Hundekämpfen.' Herr Stein erklärte
hierzu den zuständigen Beamten, daß sein Rüde vom Hund (einem
ehemaligen 'Grenzhund') des Bürgermeisters seines ehemaligen
Wohnortes (wo er bis vor 10 Mon. noch wohnhaft war) im Alter von
16 Mon. angefallen und böse zugerichtet wurde. Weiterhin habe es
einen Zwischenfall gegeben, in dem der Schäferhund eines
Polizisten (außer Dienst) seinem Rüden ebenfalls erhebliche
Blessuren zugetragen hätte. Nähere Angaben hierzu könne er, falls
erforderlich, in schriftlicher Form von allen Beteiligten wie
Bürgermeister, Polizist und behandelnden Tierarzt einholen und
vorlegen.
Hiervon unbeeindruckt ordnete der zust. Amtsveterinär die
Unterbringung des Hundes in den Anlagen der Polizeihundestaffel
in Wiesbaden an. Herr Stein wurde mehrfach ganz konkret auf 2
bestimmte Personen angesprochen, denen mehrere kriminelle Delikte
vorgeworfen werden und es wurde ihm nahegelegt, Aussagen über
diese Personen und ihre Machenschaften zu tätigen. Wie sich
herausstellt handelt es sich hierbei um die beiden Brüder, deren
Festnahme im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der
Kampfhundszene für Schlagzeilen sorgte. Wie aus entsprechenden
Medienberichten hervorgeht, veranstalteten diese Personen u. a.
auch Hundeausstellungen auf denen vorzugsweise American Pit Bull
Terrier präsentiert wurden. Hierzu erklärte Herr Stein, daß er
aufgrund 3 besuchter Ausstellungen die betr. Personen lediglich
als Veranstalter und Gewerbetreibende mit Hundezubehör kenne. Bis
auf eine Bestellung von einem Halsband und einem Geschirr für
seinen Hund, wofür er eine Anzahlung leistete aber bis heute die
bestellte Ware nicht erhalten habe, hätten seinerseits keinerlei
persönliche Kontakte mit diesen Personen stattgefunden. Hierauf
äußerten sich die Beamten sinngemäß: 'Helfen Sie uns, so kann
auch Ihnen geholfen werden.' (Es darf vermutet werden das
etlichen Hundehaltern, die in den Ausstellungskatalogen der
Hundeausstellungen oder den Bestellbüchern für Hundezubehör
vermerkt sind, schon jetzt oder in unmittelbarer Zeit, einer
gleichwertigen Untersuchung/Behandlung unterliegen werden.)
Nach diesem Bericht von Herrn Stein setzte ich mich umgehend mit
einer Hundefreundin in Verbindung, die sich im Raum Frankfurt im
Zusammenhang mit rassespezifischen Maßnahmen sehr bemüht und mit
unserem Verein schon seit langer Zeit zusammenarbeitet. Wir waren
uns beide einig, daß es sich hier um ein sehr ungeheuerliches
Vorgehen der Behörden handelt, sofern der betroffene Hundehalter
mir gegenüber, der Wahrheit entsprechend berichten würde. In
folgenden Telefongesprächen wurde Herr Stein von Frau K. und auch
von mir direkt darauf angesprochen, daß er uns unbedingt alles,
den Tatsachen entsprechend berichten müsse. Der Hundehalter
bekundete sofort sein Verständnis für eventuell vorhandenes
Mißtrauen, da er uns überhaupt nicht bekannt sei und das Vorgehen
der zust. Behörden auch aus seiner Sicht keinesfalls dem Umgang
mit einem unbescholtenem Bürger entsprechen würde. Er beteuerte
uns gegenüber glaubhaft, daß es sich bei ihm weder um einen
Hundekämpfer, noch um einen sonstwie Kriminellen handeln würde
und des weiteren, daß sein Hund noch nie an solch abartigen
Kämpfen teilgenommen hätte. Sein 'Cera' würde als Familienhund
gehalten. Lediglich in Zeiten wo die ganze Familie aus dem Haus
ist (max. 2-3 Stunden tägl.) wäre er in einem sehr ordentlichen
Hundezwinger untergebracht. Ansonsten wäre der Hund ständig bei
der Familie, selbst den Sommer- und Winterurlaub würde man so
abstimmen, daß der Hund sie begleiten könne.
Am 31.05.99 erreichte uns ein Fax, verfaßt am 28.05. und an den
Rechtsanwalt des betroffenen Hundehalters gerichtete, nach dessen
Aussagen eine Begutachtung des Tieres nebst ausführlicher
fotografischer Dokumentation durch einen VDH-Sachverständigen
stattgefunden hat.
Auszug aus dem Schreiben: 'Da der VDH-Sachverständige Herr W.,
bei der für das vorliegende Verfahren erfolgten Untersuchung (9
Tage nach Beschlagnahme und vorteilhafter (?) Unterbringung) des
Tieres auf körperliche Anzeichen für eine etwaige Teilnahme an
Probekämpfen bzw. Hundekämpfen aber die Gefährlichkeit des Tieres
im Sinne des § 2 der Gefahrenverordnung von Hunden
(Hundeverordnung vom 15.08.97) sowie dessen Herkunft aus einer
Aggressionszüchtung im Sinne des § 11 b Tierschutzgesetz vom
25.05. 1998 bejaht hat, habe ich das Tier mit Schreiben vom
heutigen Tage zur weiteren tierschutzrechtlichen Beurteilung i.
S. von §16 a Tierschutzgesetz der Ordnungsbehörde - Staatliches
Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
des Landkreises Marburg-Biedenkopf überstellt.'
Weiterhin wird erklärt, daß der Pit Bull 'Cera' für das
vorliegende Verfahren als Beweismittel nicht mehr nötig sei, eine
Herausgabe des Tieres nach Aufhebung der Beschlagnahme an Herrn
Stein aber rechtlich nicht möglich ist, da durch die Untersuchung
festgestellt wurde, daß es sich bei diesem Hund um einen
gefährlichen Hund im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung handelt.
Der betroffene Hundehalter wäre nach den vorliegenden
Erkenntnissen nicht im Besitz des Sachkundenachweises, der zum
Führen eines gefährlichen Hundes nach der Hundeverordnung vom
15.08.97 erforderlich wäre.
Anmerkung:
* Wie ist es möglich in Unkenntnis der Elterntiere und bei einem
Alter von 6 Jahren, die Herkunft eines Hundes aus einer
Aggressionszüchtung nachzuweisen? Wer ist dazu in der Lage, in
diesem Alter zwischen vererbten Anlagen und erlerntem Verhalten
zu differenzieren?
* Nach § 2 Abs. 4 (2) der Gefahrenabwehrverordnung über das
Halten von Hunden vom 15. August 1997 kann die Behörde einen Hund
als gefährlich erklären, wenn sie eine gesteigerte Aggressionen
und Angriffsbereitschaft oder eine über das natürliche Maß
hinausgehende Kampfbereitschaft feststellt. Ein derartiges
Verhalten seines Hundes war dem betr. Hundehalter aber bisher
nicht bekannt. Also bestand für ihn auch keine Veranlassung dazu,
sich um einen Sachkundenachweis zu bemühen.
* § 4 Sachkunde Abs. 3 der o.g. Hundeverordnung sagt aus, daß die
Sachkundebescheinigung lediglich in Verbindung mit dem Hund gilt,
mit dem die Sachkundeprüfung abgelegt wurde. Insofern wäre es
schon möglich gewesen, den Hund mit einer Auflage zur
Sachkundeprüfung herauszugeben bzw. hätte man dem Halter das
Ablegen der Sachkundeprüfung ermöglichen können, um seinen Hund
wieder zu bekommen.
Der mehrfach von Herrn Stein geäußerten Bitte an den zust.
Amtsveterinär Hr. Dr. B. und seinem Vertreter Hr. M., seinen Hund
mit seiner Familie besuchen zu dürfen und ihn eventuell auf dem
Behördengelände spazieren zu führen, wurde nicht entsprochen.
Nachdem der Anwalt auf die Herausgabe des Hundes und die längst
erforderliche Akteneinsicht drängt (es wurden bis dahin keinerlei
konkrete Angaben gemacht, worauf die Anschuldigungen gegen den
Hundehalter basieren) wird diesem telefonisch erklärt, daß Frau
Dr. Feddersen-Petersen, eine Expertin aus Kiel, den Auftrag zur
Abschließenden Begutachtung des Hundes erhalten habe und bis
dahin keine Entscheidungen gefällt würden. Dem Anwalt wurde aber
zugesagt, daß er über die Beauftragung umgehend eine schriftliche
Bestätigung bekommen würde. Nachdem der betroffenen Hundehalter
hiervon erfuhr erklärte er mir gegenüber: 'Jetzt wird alles
wieder Gut. Wenn diese Expertin wirklich so gut sei wie ihm
berichtet wurde, dann hätten sein Hund und er nichts zu
befürchten.' Leider verstrichen wieder etliche Tage, in denen der
Anwalt mehrfach die schriftliche Bestätigung, trotz wiederholter
Zusagen, vergeblich telefonisch einforderte.
Zwischenzeitlich wurden auch durch unseren Verein Gespräche mit
einem uns vertrautem Rechtsanwalt und der Vertretung der
Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen geführt. Nach dem uns
durch den Rechtsanwalt bestätigt wurde, daß das Vorgehen der
Behörden, nach seinen Erkenntnissen, rechtlich gesehen alles
andere als in Ordnung sei, war die Vertretung der
Tierschutzbeauftragten zu keinerlei Äußerungen oder Unterstützung
bereit. Wir konnten jedoch anderweitig von kompetenter Stelle
erfahren, daß ein solches Vorgehen der Behörden - immer
vorausgesetzt dem Hundehalter kann nichts Konkretes nachgewiesen
werden - zumindest in Niedersachsen nicht möglich wäre. Diese
Aussage war für die betreffenden Hundefreunde in Niedersachsen
durchaus sehr beruhigend, Herrn Stein konnte sie aber nicht
sonderlich trösten. Leider konnte uns von hieraus, selbst bei
bestem Willen, aufgrund der Zuständigkeit nicht weitergeholfen
werden.
Nachdem der Anwalt von Herrn Stein von den zust. Behörden
bezüglich der Begutachtung durch Frau Dr. Feddersen-Petersen
keine befriedigenden Aktivitäten vernehmen konnte, entschloß man
sich selbst Kontakt zu ihr aufzunehmen. Das Gespräch brachte die
Erkenntnis, daß lediglich eine Begutachtung ins Auge gefaßt wurde
aber einen Gutachterauftrag habe Fr. Dr. Feddersen-Petersen nicht
erhalten. Nach dieser Information erfolgte umgehend ein Anruf des
Anwaltes beim zust. Amtsveterinär Hr. Dr. B. Er fragte diesen
nochmals und konkret, ob Fr. Dr. Feddersen-Petersen inzwischen
beauftragt wurde und wann der Termin zur Begutachtung angesetzt
wäre. Hr. Dr. B. behauptete weiterhin, daß der Auftrag zur
Begutachtung des Hundes an vorgenannte Expertin abgegeben wurde.
Nach diesem Gespräch verfaßte der Anwalt einen Schriftsatz an das
Verwaltungsgericht Gießen, in dem er u. a. die Prüfung des
rechtmäßigen Verwaltungshandelns und die Herausgabe des Hundes
'Cera' per einstweiliger Verfügung beantragte.
Daraufhin erinnerte sich nun plötzlich der zuständige
Amtsveterinär (19 Tage später) an einen zweiten Hund, einem Pit
Bull-Welpen der sich zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung im Zimmer
der Tochter befand. Nach Auskunft von Herrn Stein handelte es
sich hierbei um einen Hund eines Freundes, den er aufgrund einer
Urlaubsreise vorübergehend in Pflege nahm. Dieser Welpe wurde
einige Tage vor der Hausdurchsuchung von einem freilaufendem
Dackel aus der Nachbarschaft in den Hinterlauf gebissen. Der Hund
wurde umgehen zwecks Versorgung der Wunde zu seinem Tierarzt
(Tierklinik) gebracht. Der an der Hausdurchsuchung beteiligte
Amtsveterinär behauptet aber nun plötzlich, wie schon o. e. 19
Tage später, dieser Hund wäre zum damaligen Zeitpunkt halbtot
gewesen und es wird zur Beweissicherung auch die Beschlagnahme
des Pit Bull-Welpen gerichtlich veranlaßt. Auszug aus der
gerichtlichen Verfügung: 'Der Beschuldigte ist nach weiteren
Ermittlungen auch verdächtigt, den Pit Bull-Welpen 'Lady' nicht
vor den Angriffen seines Pit Bulls 'Cera' geschützt zu haben.'
Noch am Tage des Eingangs der Verfügung, steht wiederholt der
Amtsveterinär nebst Polizeiaufgebot zwecks Beschlagnahme des
Welpen und einer wiederholten Hausdurchsuchung vor der Tür des
Hundehalters. Als der Amtsveterinär Hr. Dr. B. von Herrn Stein
nach dem Sinn und Zweck seines Handelns befragt wird und Herr
Stein ihn weiterhin mit seiner nachweislich falschen Behauptung
bezüglich der Beauftragung von Fr. Dr. Feddersen-Petersen
konfrontiert, ist dieser sichtlich sprachlos und wendet sich ohne
ein Wort der Erklärung ab.
Anmerkung: Zu jeder Zeit hätte man sich bei dem behandelnden
Tierarzt über den Umfang der Bißverletzungen kundig machen
können. Jeder halbwegs kompetente Veterinär müßte den Unterschied
zwischen einem Biß eines mittelgroßen Hundes und dem eines
Dackels mit Leichtigkeit feststellen können. Wenn der Pit Bull-
Rüde des Beschuldigten tatsächlich derart aggressiv ist, wie
angeblich von den Gutachtern festgestellt wurde, hätte dann ein
Welpe einen Angriff dieses Hundes mit einem Kratzer am Hinterlauf
überstanden? Sofern der Welpe sich tatsächlich in einem derartig
schlechten Gesundheitszustand befand, wäre es dann nicht die
Pflicht eines jeden Tierschützers und erst recht die eines
Amtsveterinärs gewesen, diese Tier sofort mitzunehmen um es
ordnungsgemäß zu versorgen?
Jeder unbescholtene Hundeliebhaber kann sich wohl mühelos
vorstellen, was Herr Stein und seine Familie aufgrund der
Abwesenheit ihres vierbeinigen Freundes - von inzwischen 26 Tagen
- zu diesem Zeitpunkt empfindet bzw. befürchtet. Die
Polizeibesuche haben mittlerweile in seinem Wohnort ebenfalls
Wirkung gezeigt. Seine Familie und er werden inzwischen angesehen
wie Schwerkriminelle. So berichtete er mir über ein
Einkaufserlebnis seiner 7 jährigen Tochter beim ortsansässigen
Kaufmann, wo sich diese nach Auffassung der Verkäuferin
anscheinend nicht schnell genug für einen roten oder blauen
Lollie entscheiden konnte und beim Bezahlen an der Kasse dazu
aufgefordert wurde die Arme zu heben, damit sie von der
Verkäuferin nach eventuell gestohlenen Waren abgetastet werden
konnte.
Am 10.06.99 bekundet der Anwalt des Hundehalters gegenüber der
zuständige Behörde nochmals telefonisch seine Unzufriedenheit
bezüglich der noch immer ausstehenden Begutachtung durch Fr. Dr.
Feddersen-Petersen und teilt mit, daß man diese nun selbst
beauftragen werden. Tags darauf erreicht den Anwalt ein Schreiben
mit Datum vom 10.06.99 in dem zwar das Ergebnis einer
Begutachtung des Hundes dargelegt wird, die Gutachter selbst und
Auskünfte über deren Kompetenz werden aber verschwiegen.
Weiterhin fehlt jegliche Angabe zur Identifizierung des Hundes
wie z. B. Alter, Größe, Fellfarbe u. eventuelle Abzeichen, Täto-
Nummer.
Zitat aus diesem Schreiben: Das Tier hat im Unterkiefer nur noch
links ein Schneidezahn und der Rest der Zahnleiste fehlt, ebenso
fehlt ein Teil der Unterlippe und die übrigen Zähne sind stark
abgenutzt. Der Hund wies lange Krallen, Schwielenbildung an der
Rutenoberseite und an den Sprunggelenken auf. Der Futterzustand
des Tieres war gut, der Pflegezustand ausreichend und das Tier
war sehr stark (überdurchschnittlich) bemuskelt. Diese
Feststellungen belegen einer artgerechten Haltung
entgegenstehende, mindestens zeitweise, Unterbringung des Hundes
in engen Boxen bzw. von einer Anbindehaltung an einer kurzen
Vorrichtung.
Sind die hier aufgeführten Feststellungen in sich nicht doch sehr
widersprüchlich?
* Wie ist es möglich nach einer derartigen Beschreibung des
Tieres, noch von einem ausreichendem Pflegezustand zu sprechen?
* Wie soll ein Hund mit langen Krallen und angeblich in engen
Boxen untergebracht oder an kurzer Anbindung gehalten, eine
überdurchschnittliche Bemuskelung vorweisen? Selbst die im
Kraftsport häufige Verwendung von Anabolika und ähnlichen
Mitteln, ermöglicht nach medizinischen Erkenntnissen keine
Muskelbildung ohne entsprechende körperliche Betätigung.
Noch ein weiteres Zitat: Für den Gutachter waren auch die
Vernarbungen auffällig. Die Vielzahl der Narben und ihre
spezielle Lage, sind nicht auf übliche Raufereien - wie sie z. T.
zwischen Hunden vorkommen - zurückzuführen.
Auch diese Ausführung erscheint mir persönlich doch sehr
bedenklich.
* Wurde zu Beginn des Schreibens noch behauptet, der Hund wurde
einem VDH-Sachverständigen und Amtstierärzten zur Begutachtung
vorgestellt, so wird hier lediglich vom Urteil eines Gutachters
berichtet.
* Wie schon oben erwähnt ist dem Schreiben des Anwaltes des
Hundehalters zu entnehmen, daß sich am Körper des betr. Hundes
bis zum Tage der Beschlagnahme lediglich 5 Narben von einer Größe
von 1 bis 2 cm befanden.
Nach erster Kenntnisnahme dieses Berichtes über den Zustand des
Hundes war auch ich zuerst ziemlich sprachlos, etliche Fragen
rasten mir durch den Kopf. Sollte uns (3Personen) dieser Mann in
den vielen Gesprächen wirklich so sehr getäuscht haben? Geht man
mit einem Tier das sich in einem solch katastrophalen Zustand
befindet, auf der Straße spazieren oder fährt mit diesem in den
Urlaub? Macht sich eine Person, die ihren Hund in abartigen
Hundekämpfen einsetzt, die Mühe einen Rechtsanwalt zu
konsultieren und telefoniert fast täglich hilfesuchend mit völlig
fremden Menschen?
Als mich der betroffene Hundehalter am Abend anrief kam ich
überhaupt nicht dazu, ihn zum Inhalt des o. g. Schreibens zu
befragen. Völlig fassungslos fragte er mich: 'Haben Sie DAS
gelesen'? Das kann nicht mein Hund gewesen sein der dort
untersucht wurde! Und wenn doch, was haben die mit ihm gemacht?
Er hätte etliche Bilder von seinem 'Cera', keines dieser Bilder
zeigt einen derart entstellten Hund. Seine Nachbarn, die Leute
aus dem Ort, alle würden seinen Hund kennen. Noch ca. 4 Wochen
vor der Beschlagnahme wäre er mit seinem Hund zum Impfen beim
Tierarzt gewesen. Dieser habe zwar bei der üblichen
Routineuntersuchung auf die stark abgenutzten Zähne hingewiesen,
aber es hätten zu diesem Zeitpunkt weder die Schneidezähne noch
ein Stück aus der Unterlippe gefehlt. Der betroffene Hundehalter
erklärte mir weiterhin, daß er seine ganze Hoffnung in die nun
selbst in Auftrag gegebene Begutachtung seines Hundes durch Frau
Dr. Feddersen-Petersen setzen würde.
Im o. g. Schreiben wurde dem Hundehalter weiterhin mitgeteilt,
daß die zuständige Behörde es für notwendig erachtet, den Hund
weiterhin in Verwahrung zu halten und eine Herausgabe des Tieres
nicht dem öffentlichen Interesse und dem Sinne des
Tierschutzgesetzes entsprechen würde. 'Gegen diesen Bescheid kann
innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Bekanntgabe
schriftlich oder zur Niederschrift beim .......... Widerspruch
eingelegt werden.' Nach telefonischer Rücksprache des Anwaltes
mit der zuständigen Behörde - im Beisein des Hundehalters -
wurde umgehend per Telefax der Widerspruch eingereicht. Was zu
diesem Zeitpunkt weder der Anwalt noch der Hundehalter wußte und
von der Behörde mit keiner Silbe erwähnt wurde, der Pit Bull-Rüde
'Cera' wurde schon wenige Stunden zuvor getötet. Aber hiervon
erfuhren der Hundehalter und auch wir erst 2 Tage später.
Am darauffolgendem Tag wandte sich der Hundehalter an das
Tierkörperbeseitigungsinstitut und erklärte dem Verantwortlichen,
daß sein Hund versehentlich dort abgeliefert wurde und noch eine
Untersuchung des toten Tieres durch seinen Tierarzt nötig sei.
Hierauf wurde ihm erklärt, daß von der Behörde mehrere Hunde
abgegeben wurden und der verantwortliche Amtsveterinär um eine
umgehende Beseitigung der toten Tiere gebeten hätte. Auch ein
Schreiben des Anwaltes per Telefax, in dem er die sofortige
Herausgabe der Hundeleiche nebst Halsband fordert, blieb
erfolglos. Alles deutet daraufhin, daß man durch die angekündigte
Begutachtung von Fr. Dr. Feddersen-Petersen ein Ergebnis
befürchtete, welches den behördlichen Behauptungen nicht
entsprochen hätte und somit auch das Vorgehen der zuständigen
Behörden keinesfalls rechtfertigen würde.
Ein weiteres Gespräch mit dem uns vertrautem Anwalt folgte, indem
er unsere Auffassung bestätigte. Durch die Tötung des Tieres und
die umgehende Beseitigung der Leiche wurde wichtiges
Beweismaterial beseitigt. Dem Hundehalter wurde somit die einzige
Möglichkeit genommen, die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen
zu widerlegen. Es erscheint mir zwar nicht angemessen bei einem
Hund von Beweismaterial zu sprechen, jedoch ließ sich hier kein
anderer Begriff finden.
Der betroffene Hundehalter erklärte mir: 'Es bringt zwar meiner
Familie und mir unseren Hund nicht wieder, die Verantwortlichen
müssen aber für ihr Vorgehen zur Rechenschaft gezogen werden. Es
darf nicht sein, daß weiteren unbescholtenen Hundefreunden und
ihren Tieren das gleiche geschieht.'
Bis heute hat der Anwalt von Herrn Stein keine Akteneinsicht
erhalten. Herr Stein und dessen Anwalt werden zur Aufklärung
dieser Angelegenheit alle erdenklichen juristischen Schritte
gegen die Verantwortlichen einleiten. Ein weiterer Schritt wäre,
die Öffentlichkeit über dieses ungeheuerliche Vorgehen zu
informieren, leider zeigte aber die bisher angesprochene Presse
überhaupt kein Interesse über diese Angelegenheit zu berichten.
Wie mir von Herrn Stein berichtet wurde, wird er eine
Todesanzeige mit Bild seines Hundes und gleichfalls einen Aufruf
veröffentlichen, in dem er eventuell gleichwertig betroffenen
Hundehalter bittet mit ihm in Kontakt zu treten. Insofern sollten
eventuell auch wir Hundefreunde dafür sorgen, daß diese
unglaubliche Geschichte die nötige Verbreitung findet.
Die vorangegangene Zusammenfassung basiert auf diverse Gespräche
mit Herrn Stein sowie dem diesbezüglichen Schriftverkehr zwischen
den zuständigen Behörden und des Anwaltes von Herrn Stein, der
mir im Verlauf dieser Angelegenheit zugesendet wurde. Es ist mir
hoffentlich gelungen meine eigenen Gedanken und Auffassungen
ausreichend deutlich von dem tatsächlichen Sachverhalt abzuheben.
Ich hoffe das mir somit eine weitestgehend objektive Darstellung
der Begebenheiten gelungen ist.
Thomas Henkenjohann, Verein gegen die Diskriminierung von Hund
und Halter e. V.
|