|
Unter der im Thread genannten Überschrift titelte die Ausgabe der
'Mensch + Tier' 02/99 des DTHW (http://www.tierhilfswerk.de)
den nachstehenden Artikel:
......
Eine sogenannte 'Kampfhundesteuer' die lediglich an bestimmte
Hunderassen anknüpft, ohne Einflüsse der Halter auf den Hund zu
berücksichtigen, verstößt gegen den Gleichheitssatz. Dabei ließ das
Gericht offen, ob das Mittel der Steuer überhaupt ein geeignetes
Mittel ist, das Halten gefährlicher Hunde zu beeinflussen, oder ob
nach einer Regelung zu suchen ist, die das Halten gefährlicher Hunde
von dem Nachweis des Halters abhängig macht, daß es sachkundig und
zuverlässig ist.
Oberverwaltungsgericht Magdeburg
AZ: A 2 S 317/96
.......
Tschüß
Heino te Laak
|